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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

13.11.2024 - 9 Haushalt 2025 - Regional- und Bauleitplanung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Bauoberrätin Lampe erläutert die Kennzahlen des Produktes Regional- und Bauleitplanung im Haushalt 2025. Sie beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 

KTA Groschte wissen, ob es nicht zu einem rechtlichen Konflikt führe, wenn der Landkreis im Verfahren der Elbbrüche bei Neu Darchau gleichzeitig Antragsteller und Genehmigungsbehörde sei und in beiden Rollen die gleiche rechtliche Beratung durch den selben Anwalt in Anspruch nehme.

 

KRin Vossers Vossers stellt klar, dass der Landkreis seine beiden Rollen als Antragsteller (SBU) und Genehmigungsbehörde (FD 62 als Planfeststellungsbehörde) strikt trennt. Als Antragsteller kann der SBU nicht auf den Rechtsanwalt der Planfeststellungsbehörde zugreifen. Er muss einen eigenen, anderen Rechtsanwalt beauftragen. Die vom Landkreis als Genehmigungsbehörde beauftragte Rechtsanwaltskanzlei arbeitet nur für die Planfeststellungsbehörde. Die befürchtete Konfliktlage gebe es daher nicht.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Anlagen zur Vorlage

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