09.12.2024 - 6 Haushaltsplan 2025/Fachdienst 43 - Verkehrsange...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Mobilität
- Datum:
- Mo., 09.12.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Bauen
- Bearbeitung:
- Claudia Beu
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Bretthauer, FDL 43 (Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle), trägt zur Vorlage vor. Sein Fachdienst sei im übertragenen Wirkungskreis tätig und bestehe aus zwei Fachgebieten: Das Fachgebiet allgemeine Verkehrsangelegenheiten sei für die Regelung des Verkehrs nach der StVO und die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig. Das Fachgebiet Bußgeldstelle ahnde alle mit Ordnungswidrigkeits- und Verwarngeldern bewehrten Vergehen nach StVG und StVO. Außerdem erfolge dort die Ahndung aller bußgeldbewehrten Tatbestände außerhalb des Verkehrsbereichs, für die der Landkreis Lüneburg zuständig sei.
Für 2025 sehe der Haushaltsplan für den Fachdienst insgesamt Erträge von 4,336 Mio. € und Aufwendungen von 2,015 Mio. € vor. Hervorzuheben seien die Investitionen für eine zweite mobile Messanlage (60.000 € für die Messanlage selbst sowie 35.000 € für ein Einsatzfahrzeug für die Messanlage). Hinzu kämen noch die Kosten für eine IT-Lizenz für den Betrieb der Anlage. Es sei davon auszugehen, dass die Erträge aus dem Betrieb der mobilen Messanlage die Aufwendungen jährlich um etwa 30.000 € überstiegen. Dabei sei der volkswirtschaftliche Nutzen durch die erhöhte Verkehrssicherheit noch nicht berücksichtigt. Die Fallzahlen bei den stationären Messanlagen gingen zurück, da deren Standorte mittlerweile bekannt seien. Aufgrund veralteter Technik hätten 2024 fünf Messanlagen erneuert werden müssen. Die stationären Messanlagen in Brietlingen würden jedoch nicht mehr erneuert. Die Fallzahlen seien dort zurückgegangen, so dass die Anlagen Ende des Jahres abgebaut würden. Als Ersatz werde eine vierte Semistation/Blitzanhänger angeschafft, der auch am Standort in Brietlingen zum Einsatz kommen werde.
KTA Glodzei stellt fest, dass aus Busgeldern nur Erträge von 4,1 Mio. € veranschlagt seien, die Erträge insgesamt aber höher lägen. Er wirft daher die Frage auf, ob es weitere Einnahmen des Fachdienstes gebe.
Herr Bretthauer, FDL 43, erwidert, dass es Einnahmen aus Verwaltungsgebühren gebe, etwa für die Genehmigung von Baustellen oder Schwerlastverkehren.
KTA Hinners fragt nach Schäden an den sogenannten Semistationen (Blitzanhänger) durch Vandalismus und den daraus resultieren Instandsetzungskosten.
Herr Bretthauer, FDL 43, entgegnet, dass sich der Vandalismus insgesamt in Grenzen halte und dass die Anhänger solide gebaut seien. Die Beseitigung von Schmierereien an der Optik gelinge verhältnismäßig einfach. Daher seien die Instandsetzungskosten insgesamt eher niedrig.
KTA Schröder-Ehlers möchte wissen, welche Typen an Messeinrichtungen es gebe und wie hoch deren Anzahl jeweils sei.
Herr Bretthauer, FDL 43, entgegnet, dass es folgende Typen gebe:
- stationäre Anlagen: fünf Stück.
- Semistationen (Blitzanhänger): vier Stück.
- mobile Messgeräte (Stativgeräte): zwei Stück (das 2025 zu beschaffende Gerät bereits eingerechnet).
Die Semistationen stünden jeweils eine Woche an einem Standort und mäßen in beide Fahrtrichtungen. Die mobilen Messgeräte würden jeweils drei Stunden an einem Ort eingesetzt, diese Messungen müssten von den zuständigen Kolleg:innen vor Ort begleitet werden.
KTA Gödecke regt an, sogenannte Sektionskontrollen durchzuführen. Deren Zulässigkeit habe das BVerfG kürzlich festgestellt.
Herr Bretthauer, FDL 43, erwidert, dass sich die Geschwindigkeitsüberwachung an Unfallschwerpunkten orientiere. Für die Durchführung von Sektionskontrollen seien längere Straßenabschnitte ohne Zu- und Abfahrten nötig. Diese Voraussetzungen seien im Landkreis Lüneburg nicht gegeben.
KTA Wiesner fragt, ob die im nächsten Jahr neu zu beschaffende Messeinrichtung eine Semistation oder ein mobiles Messgerät sei.
Herr Bretthauer, FDL 43, antwortet, dass es sich um ein mobiles Messgerät handele. Das mit angeschaffte Fahrzeug werde aber über eine Anhängerkupplung verfügen, um es auch als Zugfahrzeug für die Semistationen einsetzen zu können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,3 kB
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