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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

09.12.2024 - 7 Haushaltsplan 2025/Fachdienst 42 - KFZ-Zulassun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Gronholz, FDL 42 (KFZ-Zulassung und Führerscheine), trägt zur Vorlage vor. Ihr Fachdienst umfasse die Fachgebiete KFZ-Zulassungen und Führerscheine, die im Haushaltsplan jeweils eigene Produkte darstellten. Das Fachgebiet KFZ-Zulassungen sei für Anliegen rund um die KFZ-Zulassung sowie für die Verfolgung von Mängeln zuständig. Aufgabe des Fachgebietes Führerscheine seien Fahrerlaubnisse sowie die Überprüfung der Kraftfahreignung. Hauptgeschäft sei derzeit der Tausch von Führerscheinen mit etwa 2.000 llen pro Monat. Auch prüfe die Polizei vermehrt die Fahrtüchtigkeit von Führerscheininhaber:innen, sodass es mehr Fälle gebe, in denen in der Folge die Kraftfahreignung zu überprüfen sei.

r das Produkt Kraftfahrzeugwesen würden Erträge von 1,738 Mio.  erwartet, denen Aufwendungen von 0,927 Mio.  gegenüberstünden. Für das Produkt Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten seien es Erträge von 595.300  und Aufwendungen von 763.200 . Es gebe ein Fallaufkommen von 14.000 Fahrerlaubnissen und 6.500 Umtauschen von Fahrerlaubnissen. Dem stünden allerdings etwa 20.000 Fahrerlaubnisse gegenüber, die noch umzutauschen seien. Im Fachgebiet KFZ-Zulassungen gebe es ein Fallaufkommen von 72.000 Zulassungen. Für beide Fachgebiete würden neue Fachanwendungen beschafft, die für eAkten und Online-Anträge geeignet seien. Das Online-Geschäft mit geringeren Verwaltungsgebühren mache derzeit ca. 5 % des Fallaufkommens im Fachgebiet KFZ-Zulassungen aus.

KTA Schröder-Ehlers fragt, ob mit den neuen Fachanwendungen eine vollständige Digitalisierung möglich sei. Sie spricht „Eine-für-alle-Leistungen“ an und fragt, ob es Austausch zwischen den Kommunen gebe und die Verwaltung von guter fachlicher Praxis andernorts profitieren könne.

Frau Gronholz, FDL 42, berichtet, dass es nur wenige Oligopolist:innen als Anbieter:innen derartiger Fachanwendungen gebe. Das genaue Vorgehen müsse nach einer Testphase entschieden werden. Die Abmeldung von KFZ sei zum Beispiel schon vollständig digitalisiert, während bestimmte Verfahren schlichtweg nicht digitalisiert werden könnten. Auch habe das Land Niedersachsen digitale Prozesse nicht für alle Geschäftsvorgänge freigegeben. Die Anwendung von „Eine-für-alle-Leistungen“ sei in Niedersachsen bisher nicht vorgesehen.

KTA Glodzei fragt nach den Anbietern der Fachanwendungen und wo die Kosten für derartige Investitionen verortet würden.

Frau Gronholz, FDL 42, antwortet, dass sich der Landkreis Lüneburg seinerzeit strategisch r den Anbieter VOIS (HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH) entschieden habe. Dieser biete auch Anwendungen für andere Sachgebiete wie etwa Waffenrecht und Einwohnermeldewesen an, wodurch Synergien entstünden. Die Beschaffung von Fachanwendungen würden als Investitionen dem FD 33 (Informations- und Kommunikationstechnik) zugeordnet, die Beschaffung neuer Möbel dem FD 35 (Gebäudewirtschaft).

KTA Köhlbrandt hebt das Ergebnis von -167.900  im Produkt hrerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten hervor und fragt nach der Zuordnung der Personalkosten.

Frau Gronholz, FDL 42, erwidert, dass die beiden jetzigen Fachdienste FD 42 und FD 43 im Jahr 2023 getrennt worden seien, nicht jedoch deren Haushalte. Daher sei der Haushaltsplan für das Jahr 2023 nicht vergleichbar. Die Personalkosten seien vergleichsweise hoch. Im Fachgebiet Führerscheine gebe es, anders als im Fachgebiet KFZ-Zulassungen, nicht nur den Dienstleistungssektor (Fahrerlaubniserteilung). Man sei mit Fahreignungsprüfungen auch im Bereich der Gefahrenabwehr tätig. Die Gebühren seien in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt und seien in diesem Bereich i.d.R. nicht kostendeckend.

KTA Hinners wirft die Frage auf, ob etwa KFZ-Händler zur Nutzung digitaler Verfahren verpflichtet würden.

Frau Gronholz, FDL 42, verneint dies.

KTA Wiesner stellt die Frage, wie Prüfung der Kraftfahreignung ablaufe.

Frau Gronholz, FDL 42, entgegnet, dass die Polizei Feststellungen vor Ort treffe. Bei Eignungsbedenken würden Informationen darüber an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Es erfolge eine Bewertung der vorliegenden Informationen. Die Betroffenen würden i.d.R. vorgeladen. So würden ein Bild erarbeitet und weitere Schritte geplant. Ggf. müsse ein verkehrsmedizinisches Gutachten vorgelegt werden.

KTA Gödecke fragt, wie die Kosten für die Außenstellen in Bleckede und Amelinghausen berücksichtigt seien.

Frau Gronholz, FDL 42, erwidert, dass diese Kosten nicht gesondert ausgewiesen würden und dass es nur einen Gesamthaushalt gebe. Die Gemeinden erhielten einen Teil der Gebühren für die Geschäftsvorfälle, bearbeiteten die Geschäftsvorfälle aber auch nicht vollständig. Die Fachanwendung werde an allen Standorten eingesetzt.

KTA Glodzeichte wissen, wie die Kosten für Digitalisierung erfasst würden und wie das Controlling erfolge.

KR Müller entgegnet, dass investive Maßnahmen zentral erfasst würden, während die laufenden Kosten den Haushalten der Fachdienste zugeordnet würden. Für die Abschreibungen werde dies ebenso gehandhabt.

Herr Neumannnscht sich eine Statistik, die ausweist, wie viele KFZ mit Elektro und wie viele mit Verbrennungsmotor im Landkreis Lüneburg zugelassen sind.

Frau Gronholz, FDL 42, sagt zu, diese mit dem Protokoll nachzureichen.

 

Am 17.12.2024 waren folgende Fahrzeuge im Landkreis Lüneburg zugelassen:

Antriebsart

Anzahl der Fahrzeuge

Anteil

Reine Verbrennerfahrzeuge (Benzin, Diesel, Erdgas etc.)

122.594

91,46 %

Reine Elektrofahrzeuge

5.447

4,06 %

Hybrid-Fahrzeuge (= bivalenter Antrieb aus einem Elektromotor und einem Verbrenner; sowohl extern aufladbar als auch Mild-Hybrid)

6.001

4,48 %

Summe

134.042

100,00 %

 

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Beschluss

Beschluss: Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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