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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

13.08.2024 - 8 Antrag der Gruppe Die Linke/ DIE PARTEI vom 08....

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

KTA Stoll erklärt, die Anträge wären wohl nicht an die zuständige Stelle gerichtet worden, gleichwohl gehe er davon aus, dass eine inhaltliche Prüfung der Anliegen erfolge.

BL Seegers erläutert, dass bereits in der letzten Sitzung von ihm aufgrund einer Anfrage von KTA Meister darauf hingewiesen worden sei, dass für die beantragte Gehwegverbreiterung die Gemeinde Rullstorf als Straßenbaulastträgerin zuständig sei.

Dieser läge jedoch bislang kein entsprechender Antrag vor.

r die darüber hinaus beantragten verkehrslenkenden Maßnahmen sei die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zuständig, die wiederum in Abstimmung mit der Gemeinde, der Polizei und dem SBU als Straßenbaulastträger entscheide, ob und gfls. welche Maßnahmen erforderlich seien. Dieses würde dann durch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung festgelegt werden.

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde sei die Ortsdurchfahrt von Boltersen nicht als Unfallhäufungsstelle auffällig geworden, so dass aktuell voraussichtlich keine verkehrslenkenden Maßnahmen erforderlich wären.

Wie sich die Situation nach Verlegung der Bushaltestelle auf die K39, die noch in diesem Jahr realisiert werden solle, darstelle, werde noch zwischen den o.g. Beteiligten abgestimmt.

Federführender Ansprechpartner für die Anliegen sei in jedem Fall die Straßenverkehrsbehörde, die von ihm über den heutigen Termin informiert werde. Ebenso werde der Bürgermeister der Gemeinde Rullstorf informiert.

Auf Nachfrage des KTA Rehfeldt als stellvert. Ausschussvorsitzenden erklärt KTA Stoll, dass sich der Antrag erledigt habe, er aber davon ausgehe, dass die vorgebrachten Anliegen seitens der Verwaltung weiter geprüft würden.

 

 

 

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Beschluss

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Ausschuss führt am 13.08.2024 einen Ortstermin in Boltersen durch.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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