13.08.2024 - 6 Zwischenbericht des Eigenbetriebs Straßenbau un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 13.08.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
BL Seegers verweist auf den vorliegenden Zwischenbericht und führt dazu aus, dass sich die Aufwendungen und Erträge weitgehend im kalkulierten Rahmen entwickeln würden. Maßnahmen zur Gegensteuerung seien aktuell nicht erforderlich. Sofern es in einzelnen Budgets zu Mehrausgaben kommen sollte, könnten diese aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der jeweiligen Budgets ausgeglichen werden.
Bereichsleiter Tippe erläutert den Stand der diesjährigen Ausbaumaßnahmen und geht dabei auch auf den geplanten Radwegneubau im Zuge der K 28 zwischen Nutzfelde und der L 221 (Kreisel) ein. Nach erfolgtem Plangenehmigungsverfahren solle die Maßnahme noch im Herbst ausgeschrieben werden. Baubeginn sei noch für dieses Jahr geplant, die Fertigstellung werde aber voraussichtlich in 2025 erfolgen.
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Köstorf im Zuge der K 26 sei auch noch für dieses Jahr geplant.
Auf den Radwegneubau an der L221 zwischen Lüneburger Hafen und dem Nutzfelder Kreisel angesprochen, verweist er auf die NLStBV, die zuständig sei. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sei wohl geklagt worden.
KTA Gros fragt, ob auch in diesem Jahr wieder Bäume an Kreisstraßen nachgepflanzt werden würden. Dies sei vor einigen Jahren beschlossen worden.
BL Seegers und Bereichsleiter Scholz bestätigen dieses, weisen aber darauf hin, dass dabei nach wie vor die Belange der Verkehrssicherheit berücksichtigt werden müssten. Aus diesem Grund stehe man auch mit der Unteren Naturschutzbehörde in Kontakt, um alternative Flächen für Nachpflanzungen festzulegen.
Der Vorschlag von KTA Rodenwald, aus Gründen der Verkehrssicherheit mehr Hecken anstelle von Bäumen zu pflanzen, werde geprüft.
Auf Nachfrage von KTA Gödecke erklärt BL Seegers, dass die aktuellen liquiden Mittel neben der Finanzierung von Maßnahmen auch zur Bezahlung sämtlicher, laufender Kosten, wie z.B. Betriebskosten des Fuhrparks, der Personalkosten etc. benötigt werden würden.
Wie bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des diesjährigen Wirtschaftsplans angesprochen, würden die sogenannten verdienten Abschreibungen künftig nicht mehr ausreichen, um die geplanten Baumaßnahmen zu finanzieren. Kreditaufnahmen würden künftig voraussichtlich erforderlich werden.
Bereichsleiter Scholz geht auf die Bekämpfungsmaßnahmen des Eichenprozessionsspinners (EPS) ein. Die Bekämpfung mittels ausgebrachter Nematoden hätte man auch in diesem Frühsommer fortgesetzt und die Erfolgsquote liege bei nahezu 100%. Insgesamt sei allerdings eine größere Ausbreitung des EPS festzustellen und die behandelten Bäume würden leider auch in den folgenden Jahren wieder betroffen sein, da sie als Straßenbäume aufgrund der sonnigen Lage offensichtlich bevorzugt vom EPS angeflogen werden würden.
Alle betroffenen Bäume könnten leider nicht berücksichtigt werden, da dies weder personell noch finanziell leistbar sei. Es würden vorrangig Gebiete mit Radverkehr berücksichtigt werden.
Die eingesetzten Nematoden seien speziell für die Bekämpfung des EPS gezüchtet worden, die für andere Insekten ungefährlich sein sollen. Ob es gfls. doch Falterarten geben sollte, die betroffen wären, könne nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Er weist ferner auf die in diesem Jahr intensivierten Radwegsanierungen durch SBU-Personal hin.
Die eingesetzte Radwegkolonne sei, wie im Wirtschaftsplan 2024 festgelegt, um 2 Straßenwärter aufgestockt worden.
Diese Vorgehensweise habe sich in der Praxis bewährt und sei deutlich kostengünstiger als mittels Beauftragung von Fremdfirmen.
Auf Nachfrage von KTA Gödecke wird darauf hingewiesen, dass Herr Winkelmann vom Fachdienst Mobilität als zentrale Ansprechperson für den Radverkehr im Landkreis zur Verfügung stehe. Dieser habe jedoch hinsichtlich notwendiger Radwegsanierungen auch keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die jeweils zuständigen Baulastträger.
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Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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185 kB
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