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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

13.08.2024 - 7 Elbbrücke Darchau/ Neu Darchau; Sachstand zum A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

BL Seegers erläutert den aktuellen Verfahrensstand. Nachdem am 30.04.2024 der Antrag bei der Planfeststellungsbehörde gestellt worden sei, habe es noch hinsichtlich einzelner Unterlagen Ergänzungen/Anpassungen gegeben.

Am 12.08.2024 sei dann die öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung für das Anhörverfahren im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg erfolgt.

Vom 27.08. bis zum 26.09.2024 erfolge dann die Auslegung der Unterlagen an 8 Stellen, die von der Planfeststellungsbehörde festgelegt worden seien. Darüber hinaus seien die Unterlagen auch online auf der Internetseite des Landkreises abrufbar. Bis einschließlich 07.11.2024 könne jeder (TÖs und Private), dessen Belange durch das Vorhaben berührt würden, Stellungnahmen bzw. Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen. Dieses könne sowohl bei den Auslegungsstellen, als auch beim Landkreis erfolgen. Daran anschließend erfolge die Auswertung der Stellungnahmen, insbesondere im Hinblick auf ein potenzielles Deckblattverfahren. Dieses habe Auswirkungen auf einen möglichen Erörterungstermin, der zunächst für das 4. Quartal 2025 eingeplant sei. Die Beschlussfassung könne voraussichtlich im 4.Quartal 2025 erfolgen, die anschließende Bekanntmachung und Auslegung dann im 1. Quartal 2026.

Dem Protokoll werde die aktuelle Zeitplanübersicht der Planfeststellungsbehörde als Anlage beigefügt.

Landrat Böther nimmt zu den Untersagungsverfügungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 06.06.2024 und der Gemeinde Neu Darchau vom 07.07.2024, in der darüber hinaus für weitere Planungstätigkeiten ein Betretungsverbot gemeindeeigener Flächen ausgesprochen worden sei. Stellung. Nach Auffassung des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Neu Darchau entspreche die Planung der Trassenführung nicht der getroffenen Brückenvereinbarung, die eine Ortsumfahrung von Neu Darchau vorsehe. Aufgrund dessen wäre die Fortführung der Baumaßnahme untersagt worden.

Seitens des Landkreises Lüneburg sei man jedoch davon überzeugt, dass die beantragte Trassenführung in vollem Umfang der getroffenen Vereinbarung entspreche, da diese lediglich eine Ortsumfahrung Neu Darchaus, nicht jedoch des Ortsteils Katemins vorsehe. Zudem fehle es derzeit an einer Baumaßnahme, deren Fortführung untersagt werden könnte. Die Planung der Elbbrücke werde daher fortgesetzt und wenn nötig, würden auch Grundstücke in der Gemeinde Neu Darchau betreten werden. Diese Auffassung habe man dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Neu Darchau schriftlich mitgeteilt. Entsprechende Antworten stünden noch aus. Wie diese aussehen könnten, nne er sich jedoch aufgrund der Rechtslage nicht vorstellen.

Er erinnere daran, dass sich in der Brückenvereinbarung die beteiligten Partner Landkreis Lüchow-Dannenberg, Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüneburg und die Gemeinde Neu Darchau darauf verständigttten, das Brückenprojekt erfolgreich abzuschließen. Das gemeinsame Ziel der Vereinbarung sei der Bau einer Brücke. Diese Verpflichtung eines jeden Partners gelte nach wie vor.

Auf Nachfrage von KTA Gros erläutert Landrat Böther, dass das FFH-Ausnahmeverfahren Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens sei. Es bedürfe jedoch keiner Genehmigung der EU-Kommission. Die hiesige Planfeststellungsbehörde müsse entscheiden, ob die beabsichtigten Kohärenzmaßnahmen für die bestehenden erheblichen Eingriffe ausreichend seien und anschließend die EU-Kommission entsprechend unterrichten.

KTA Schmidt fragt, zu welchem Zeitpunkt Klagen zu erwarten seien.

Dies, so BL Seegers, sei erst nach Beschlussfassung und öffentlicher Bekanntmachung, also nach aktueller Zeitplanung, im 1. Quartal 2026, zu erwarten.

Auf den Einwand des KTA Rodenwald, gfls. auch über alternative, wasserstandunabhängige Transportfahrzeuge nachzudenken, betont Landrat Böther, dass lediglich eine Elbbrücke die praktikable und verlässliche Elbquerung ermögliche.

 

 

 

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Beschluss

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Dokument nicht im Bestand.
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