26.11.2024 - 5 Wirtschaftsplan 2025 für den Betrieb Straßenbau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 26.11.2024
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
BL Seegers erläutert anhand der Beschlussvorlage die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2025 und geht dabei auf signifikante Veränderungen gegenüber den aktuellen Ansätzen ein.
Die Zuweisung des Landkreises verringere sich um 74.000€. Dies entspreche der alljährlichen Zinsreduzierung für das Innere Darlehen, das der Landkreis dem SBU bei Übernahme des Infrastrukturvermögens im Jahr 2009 gewährt habe.
Eine signifikante Kostensteigerung um ca. 235.000€ sei im Personalkostenbudget zu verzeichnen. Diese basiere auf der Personalkostenkalkulation des Personalservice unter Berücksichtigung zu erwartender Tarifsteigerungen. Das Budget für Kfz-Reparaturen und Ersatzteile habe aufgrund der diesjährigen Kostenentwicklung um 25.000€ erhöht werden müssen.
Unter Berücksichtigung der unveränderten Zuweisung des Landkreises hätten diese Mehrkosten entsprechend kompensiert werden müssen, um einen ausgeglichenen Erfolgsplan aufstellen zu können.
Hierfür käme nur der Gesamtansatz für Unterhaltung und Instandsetzung in Betracht, da lediglich dieses Budget eine variable Planung in dieser Größenordnung erlaube. Das Budget sei daher um 274.000€ reduziert worden, was dementsprechend zu Einschränkungen hinsichtlich der geplanten Unterhaltungsmaßnahmen geführt habe.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen mit dem Landkreis, habe dieser signalisiert, im Jahresverlauf eine höhere Zuweisung für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen zu gewähren, sofern sich abzeichne, dass der Jahresabschluss 2025 voraussichtlich nicht mit einem Überschuss abschließe.
Gegenüber des als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Wirtschaftsplanes habe eine Änderung vorgenommen werden müssen. Im Vermögensplan und der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung sei der Ansatz für Einnahmen aus der Veräußerung von Sachvermögen von 10.000€ auf 50.000€ erhöht worden. Die Veräußerung von 5 Kolonnenfahrzeugen werde sich ins Jahr 2025 verschieben, da die bestellten Neufahrzeuge mit einer Verzögerung von 2 Monaten erst im Dezember ausgeliefert werden würden.
Diese Erhöhung habe wiederum zur Folge, dass sich die Entnahme aus der Erneuerungsrücklage um 40.000€ reduziere.
Wie in der Vorlage erläutert, sei eine Entnahme aus der Erneuerungsrücklage in Höhe von ca. 1,9 Mio Euro nur möglich, da für dieses Jahr geplante Baumaßnahmen in der OD Köstorf (K 26) und Radwegbau an der K 28 zwischen Nutzfelde und der L 221 ins Jahr 2025 verschoben werden mussten.
Herr Fraedrich gibt einen Sachstandsbericht zum Aus- und Neubau der Radwege entsprechend der festgelegten Prioritätenliste.
Der Radwegneubau an der K 28 zwischen Nutzfelde und dem Kreisel an der L 221 werde voraussichtlich im März 2025 beginnen und im Juni fertiggestellt sein. Hervorzuheben sei die Tatsache, dass für alle Baumaßnahmen eine Plangenehmigung durch die Planfeststellungsbehörde erforderlich sei. Dies erfordere einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Für die genannte Maßnahme sei z.B. im September 2023 der Antrag auf Plangenehmigung gestellt worden. Die Genehmigung sei dann nach diversen Abstimmungen/Ergänzungen erst im August 2024 erteilt worden und im Oktober rechtskräftig geworden.
Die Baumaßnahme zum parallel geplante Neubau an der K 28 zwischen Barendorf (B 216) und dem Nutzfelder Kreisel (K 28) werde voraussichtlich im März 2025 ausgeschrieben werden. Die erforderliche Plangenehmigung werde im Dezember erteilt werden und Ende Januar voraussichtlich Rechtskraft erlangen. Die Bauausführung sei für August/September 2025 geplant.
Für die weiteren Ausbaumaßnahmen an der K 30 zwischen Bardowick und der B 209 und an der K 53 in Scharnebeck vom Kreisel am Schiffshebewerk bis zum Abzweig K 48 seien die Planungsleistungen vergeben bzw. ausgeschrieben worden. Geplant seien diese Baumaßnahmen für das Jahr 2026 bzw. 2027.
Im Anschluss an diesen Bericht, geht Bereichsleiter Scholz auf die Radwegreparaturen in Eigenleistung ein. Was im letzten Jahr als Pilotprojekt begonnen worden sei, habe man in diesem Jahr intensiviert. Als Fazit sei festzustellen, dass man wesentlich flexibler auch punktuell kleinere Schadstellen reparieren könne und die Arbeiten kostengünstiger erledigt werden könnten. In diesem Jahr seien insgesamt 435m saniert worden, was ca. 820 m² Fläche und 117m³ verbautem Beton entspreche.
Die in der Vergangenheit praktizierte Schadstellensanierung mittels einer wassergebundenen Decke werde nicht fortgesetzt, da sich im Laufe der Zeit z.T. erhebliche Absätze an den Übergängen zu den Betonplatten gebildet hätten.
BL Seegers geht sodann auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2028 ein und hebt hervor, dass ab dem Jahr 2026 der Vermögensplan für die geplanten Baumaßnahmen nicht mehr durch die verdienten Abschreibungen und die Entnahme aus der Erneuerungsrücklage ausgeglichen werden könne.
Um diese Maßnahmen auch weiterhin finanzieren zu können, hat der Landkreis signalisiert, dem SBU ab dem Wirtschaftsjahr 2026 erforderliche Investitionszuschüsse für die fehlenden Finanzierungsanteile zu gewähren und diese entsprechend im Haushaltsplan des Landkreises zu veranschlagen.
Darüber hinaus sei dem Wirtschaftsplan auch zu entnehmen, dass im Bereich Unterhaltung und Instandsetzung in den Folgejahren erheblich eingespart werden müsse, um den Erfolgsplan ausgleichen zu können. Dies führe jedoch unweigerlich zu erheblichen Einschränkungen bei den Maßnahmen zum dringend notwendigen Substanzerhalt der Kreisstraßen, Brücken und Radwege. Ein deutlich höherer Investitionsbedarf wäre mittelfristig die Folge.
Aus diesem Grund halte er eine Erhöhung der Landkreiszuweisung in den nächsten Jahren für
unumgänglich.
KTA Prange pflichtet dem bei und hebt hervor, dass die nicht steuerbaren, gestiegenen Personalkosten sowie weitere allgemeine Kostensteigerungen nicht zu Lasten der notwendigen Unterhaltung und Instandsetzung gehen dürften. Tarifliche Personalkostensteigerungen würden auch in anderen Teilbereichen des Kreishaushalts nicht zu Einschränkungen in der Aufgabenwahrnehmung führen. Eine Anpassung der Landkreiszuweisung sei daher zumindest perspektivisch zwingend erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
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