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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.09.2006 - 5 Aktuelle Informationen zu Hartz IV

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Die Verwaltung berichtet, dass die Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II im August bei 8.265 lag. Trotz der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt konnte man nur einen Rückgang von 140 Bedarfsgemeinschaften zum Vormonat im SGB II-Bereich verzeichnen.

 

Bei den Aufgaben nach dem SGB II lassen sich derzeit 4 Mio. € Mehrausgaben bis zum Jahresende prognostizieren. Insgesamt könnte es somit für diesen Bereich zu einem Defizit in Höhe von 2,9 Mio. € kommen. Wie das Ergebnis in diesem Aufgabenkreis genau aussehen wird, ist zurzeit noch nicht vorhersehbar. Abhängig ist dieses insbesondere von der Quote bei der Verteilung des Landeszuschusses, bei dem das Land insgesamt 127 Mio. € auf die einzelnen Landkreise verteilt.

 

Unstimmigkeiten zwischen der Agentur für Arbeit Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg bestehen zurzeit bei der Beteiligung des Landkreises an den Verwaltungskosten der ARGE. Hier wurde seinerzeit bei der ARGE-Gründung vereinbart, dass der Landkreis Lüneburg die Kosten für das eingebrachte Personal und die sonstigen Kosten seiner Aufgaben nach dem SGB II trägt, was insgesamt einen Anteil von 9,5 % der Verwaltungskosten der ARGE entspricht. Anfang des Jahres 2006 erfolgte jedoch eine Geschäftsanweisung der Bundesanstalt für Arbeit, woraufhin die Agenturen vor Ort mit den Landkreisen einen Vertrag mit einem Kommunalanteil von 12,6 % der Verwaltungskosten herbeizuführen haben. Der Landkreis Lüneburg hat sich jedoch seinerzeit auf seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem ARGE-Vertrag im Jahre 2005 berufen, so dass kommunale Anteile von 9,5 % festgelegt wurden. Dieses will die Agentur für Arbeit zukünftig nicht mehr akzeptieren. Aufgrund dessen wurde eine Organisationsuntersuchung der ARGE in Auftrag gegeben um die entsprechenden Anteile der Kommune und des Bundes an den Verwaltungskosten zu ermitteln. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung sich bereits bei anderen Landkreisen erkundigt, die eine getrennte Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II durchführen, um Vergleiche zu anderen Alternativen anzustellen.

 

Herr Meißner bestätigt diese Aussagen von Herrn Wiese. Er erklärt, dass er sich dafür ausspricht, dass der Landkreis Lüneburg an der ARGE soviel Verantwortung wie möglich übernimmt. Der Landkreis Harburg hat z.B. die Verantwortung der ARGE übernommen. Herr Wiese entgegnet in diesem Zusammenhang, dass im Landkreis Harburg andere Verhältnisse vorliegen. Im Landkreis Harburg setzt sich der Verwaltungsrat seitens der Kommune aus Personen aus der Kreisverwaltung zusammen, im Landkreis Lüneburg hingegen ist der Verwaltungsrat politisch besetzt.

 

Frau Staudte erkundigt sich, wie der Bund zu einem kommunalen Verwaltungskostenbetrag von 12,6 % kommt und äußert darüber hinaus, dass der Landkreis sich nicht aus der Verantwortung ziehen könne, wenn eine Organisationsuntersuchung ein anderes Ergebnis als 9,5 % kommunalen Anteil ergebe. Herr Wiese erläutert, dass der Bund nach eigenen Berechnungen die 12,6 % vorgegeben hat. Sollte eine Organisationsuntersuchung ein anderes Ergebnis als das bisher vertraglich festgelegte ergeben, so wird die Angelegenheit natürlich dem Ausschuss zur Entscheidung erneut vorgelegt.

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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