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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

12.11.2025 - 11 Gemeinsamer Antrag der Gruppe Die Linke/Die PAR...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Burkhardt begründet den Antrag. Am 25.11. werde der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen begangen. Frauen überall auf der Welt erfahren Gewalt, Ausbeutung und Diskriminierung. Es sei ein Tag an dem innegehalten werden sollte. Diesen Tag zu begehen bedeute sich einzugestehen, dass er notwendig sei. Es sei ein Tag der politischen Verantwortung und ein Aufruf, Gleichberechtigung nicht nur einzufordern, sondern auch zu leben. Bezogen auf die kommunale Ebene, werde dieses greifbar. Was werde im Landkreis konkret getan um Frauen vor Gewalt zu schützen. Ein kleiner Beitrag sei dieser Antrag. Es sollen 10 weitere Plätze in der stationären Wohnungslosenhilfe als Frauenschutzbereich geschaffen werden. Diese Plätze würden beim Lebensraum Diakonie e.V. entstehen. Der Anteil wohnungsloser Frauen sei bundesweit in den letzten Jahren gestiegen. 43 Prozent aller wohnungsloser Menschen seien Frauen. Dieser Trend halte an. Gerade wohnungslose Frauen seien oft unsichtbar und ihre Bedarfe schwer zu ermitteln. Zusätzlich seien sie einem höheren Risiko für Gewalt und Missbrauch ausgesetzt. Ein eigener geschützter Bereich schaffe einen sicheren Raum, in dem Frauen Ruhe fänden, um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Sie nennt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen. Dies sei ein gesetzlicher Anspruch für Menschen am äußersten gesellschaftlichen Rand. Das Land trage unter der Voraussetzung der Genehmigung 90 Prozent der Kosten, sodass für den Landkreis max. 35.000 Euro pro Jahr anfallen würden. Ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung. Sie bitte daher um kraftvolle Zustimmung.

 

KTA Hoffmann berichtet von den intensiven Diskussionen im Sozialausschuss zu diesem Antrag. Es gab eine ganze Reihe von Fragen zur möglichen Umsetzung. Er sei froh, dass jetzt ein guter Vorschlag gefunden wurde und er bedanke sich bei der Gruppe Die Linke/Die Partei für diese Initiative.

 

KTA Diehl erläutert, dass heute über 10 weitere Plätze in der stationären Wohnungslosenhilfe gesprochen werde. Doch es gehe um weit mehr als dies. Es gehe um Sicherheit, um Würde und unserem gemeinsamen Auftrag, Menschen in schwierigen sozialen Situationen wirksam und nachhaltig zu unterstützen. Die Zahl wohnungsloser Frauen steige bundesweit und auch im Landkreis Lüneburg deutlich an. Viele dieser Frauen hätten Gewalt, Abhängigkeit oder den Verlust sozialer Bindungen erlebt. Sie bräuchten jetzt mehr als ein Bett. Sie benötigen die Chance und die fachliche Unterstützung sich neu zu orientieren. Ein Frauenschutzbereich sei kein Sonderwunsch, sondern fachlich notwendig und rechtlich verpflichtend. Ihre Fraktion spreche sich für die Platzerweiterung, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Land Niedersachsen, aus. Sie möchte an dieser Stelle noch einmal die Lebensraum Diakonie e.V. ehrenamtlichen Helfer würdigen.

 

KTA Scherf, stellt klar, dass der Schutz dieser wohnungslosen Frauen außer Frage stehe. Darüber brauche nicht grundsätzlich diskutiert werden. Seine Fraktion hätte sich auch vorstellen können, den argumentativ guten Vorschlag der Verwaltung erst einmal umzusetzen und zu schauen, wo dann letztendlich der wirkliche Bedarf sei. Er sei froh über den gefundenen Kompromiss.

 

KTA Bothe sieht diesen Antrag als Klientelantrag. Der Landesvorsitzende der Linkspartei, welcher auch Leiter der Herberge zur Heimat sei, habe natürlich ein hohes Interesse am Ausbau dieser Einrichtung. Es gebe keinen Nachweis für einen Bedarf. EKRin Hobro habe sich hierzu im Sozialausschuss und im Kreisausschuss deutlich geäußert. Er könne sich eine Zustimmung durch das Land auch nicht vorstellen, da die Verwaltung in diesem Bereich schon tätig sei. Es gebe eine ausreichende Anzahl von Plätzen. Weiterhin gebe es eine intensive Förderung von Frauenhausplätzen und einen Neubau in diesem Bereich. Der Landkreis habe hier in den letzten 10 Jahren hervorragend gearbeitet. Jetzt solle hier etwas entstehen, wofür es offenkundig gar keinen Bedarf gebe. Der Landkreis erfülle seine Verpflichtung und deshalb werde seine Gruppe diesem Antrag nicht zustimmen.

 

KTA Bilgenroth fände es gut, wenn belastbare Zahlen vorlägen. Zu diesem Antrag seien keinerlei belastbare Zahlen vorgetragen worden, welche diese 10 zusätzlichen Plätze rechtfertigen würden. Das Gegenteil sei der Fall, es gebe belastbare Zahlen, dass diese nicht notwendig seien. Es gebe im Landkreis 62 Plätze für Wohnungslose und einen Bedarf von nur 32. Diese belastbare Zahl spreche gegen den Antrag. Gleich würden die anderen Fraktionen gegen jede Vernunft und aus ideologischen Gründen beschließen, dass diese 10 zusätzlichen Plätze realisiert werden. Seine Gruppe habe natürlich nichts gegen separate Frauenplätze. Diese könnten von den 62 Plätzen eingerichtet werden. Zusätzliche Plätze ohne Bedarf zu schaffen, da könne er nur dagegen stimmen.

 

EKRin Hobro möchte richtigstellen, dass sie nicht gesagt habe, dass der Bedarf an 35 Plätzen nicht als Bedarf errechnet worden sei. Es gebe 1300 Plätze in Niedersachsen und es wurde auf die Bevölkerungsproportion heruntergebrochen. Wenn 1300 Plätze als Bedarf im Land Niedersachsen festgestellt wurden, geteilt durch die Bewohner des Landes multipliziert mit den Einwohnern des Landkreises Lüneburg, dann ergebe sich ein Bedarf von 35 Plätzen. Die Bedarfe würden aber nicht vom Landkreis selbst festgestellt werden, sondern dies erfolge durch eine Institution des Landessozialamtes.

 

KTA Zöller betont, es gehe hier nicht um Klientel, sondern um Frauenschutz. Es wundere sie nicht, dass diese Aussage aus bestimmten Reihen käme. Sie frage sich, wo da die Vernunft sei. Es gehe um 35.000 Euro im Jahr, welche auch nur zu bezahlen seien, wenn alle 10 Plätze belegt seien. Sobald ein Platz nicht belegt sei, müsse der Landkreis diesen auch nicht bezahlen. Es gebe einen Unterschied zum Frauenhaus. Dort seien hauptsächlich Frauen mit Kindern untergebracht. In der Obdachlosenhilfe seien Kinder nicht vorgesehen. Das bedeute, Frauen die keine Kinder haben, bekämen keine oder schwer Unterstützung.

 

KTA Burkhardt weist den Vorwurf der Klientelpolitik entschieden zurück. Sie findet die Berechnung nach Einwohnerzahl in Niedersachsen heruntergebrochen auf die Einwohner des Landkreises nicht richtig. Der Bedarf werde aber von der zentralen Beratungsstelle berechnet und auf dieser Grundlage werde der Bedarf festgelegt.

 

KTA Bolmerg ist irritiert und findet die Diskussion beschämend. Der Landkreis und der Kreistag hätten die Aufgabe, sich um diese Personengruppe zu kümmern. Es solle aufgehört werden, die Debatte in diesem Stil zu führen.

 

Frau Wilke möchte sich in ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte äußern. Sie habe als Gleichstellungsbeauftragte die wohnungslosen Frauen im Blick. Es habe Gründe, dass diese Frauen in den Statistiken so unsichtbar seien, denn sie müssten ganz eigene Überlebenstaktikten entwickeln. Sie begrüße diesen Antrag.

 

EKRin Hobro möchte betonen, dass sich die Verwaltung nie dagegen gewehrt habe, sondern es sogar ausdrücklich begrüße. Sie möchte in diesem Kontext feststellen, dass in der Stellungnahme der Verwaltung ganz ausdrücklich stehe, dass die Einrichtung von Frauenschutzplätzen begrüßt werde. Dem einzigen, dem sich die Verwaltung entgegengestellt habe, sei die Platzzahlerhöhung. Die Verwaltung habe die Einrichtung innerhalb der 62 Plätze gesehen. Dies sei ihr zur Klarstellung wichtig zu sagen.

 

KTA Narewski erklärt, dass Frauen häufig unterrepräsentiert seien und deswegen auch manchmal übersehen werden. Es gebe uns Frauen aber - in der Politik und leider auch auf der Straße. Sie finde es ganz wichtig, dass es diese Schutzräume für Frauen gibt und Frauen diese Anlaufstelle haben. Nicht nur um Schutz zu suchen, sondern auch um bestimmte Hygieneprodukte und weiteres zu bekommen. Nur weil nicht jeder eine weibliche, obdachlose Person vor Augen habe, bedeute dies nicht, dass es diese Personen nicht gäbe. Sie findet es schade, dass erst jetzt im Jahr 2025 darauf gekommen werde, einen expliziten Schutzraum zu schaffen. Ihre Gruppe werde diesem Antrag zustimmen.

 

KTA Wiesner vermisst in dieser Diskussion das Menschenrecht der körperlichen Unversehrtheit. Das werde hier total ausgeklammert. Nirgendwo im Menschenrecht stehe, das Leben einer Frau sei schützenswerter, als das Leben eines Mannes. Dies störe ihn. Er habe nichts gegen den Schutz von Frauen, aber die Gewichtung sollte gleich sein. Die Gewalt gegen Männer sei nachweislich wesentlich höher, als die gegen Frauen. Daher werde er diesen Antrag ablehnen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, die Platzzahl der stationären Wohnungslosenhilfe nach § 67 SGB XII beim Lebensraum.Diakonie e.V. um 10 Plätze, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land Niedersachsen, zu erhöhen. Die zusätzlichen Plätze sind ausschließlich als Frauenschutzbereich einzurichten und vorzuhalten. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von derzeit 35.000 Euro jährlich werden bereitgestellt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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