04.11.2025 - 6 Förderschule G Am Knieberg; Machbarkeitsstudie ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ausschusses für Hochbau
- Gremium:
- Ausschuss für Hochbau
- Datum:
- Di., 04.11.2025
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Sitzungsverlauf
Anknüpfend an den Auftrag aus der letzten Sitzung, als weitere Beschaffungsvariante für den Neubau einer „Förderschule G“ die Gründung einer Baugesellschaft mbH zu prüfen und dabei insbesondere einen möglichen Vorsteuerabzug sowie Erleichterungen bei der Vergabe zu bewerten, stellt
FBL Beyer die in der aktualisierten Vorlage erfassten Ergebnisse vor. Zum Vorsteuerabzug hat er sich von Herrn Mai, dem Steuerexperten im Finanzmanagement und zu möglichen vergaberechtlichen Erleichterungen von Herrn Jonas, dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, beraten lassen.
Im Ergebnis bringt die Gründung einer Schulbaugesellschaft mbH für den Neubau einer
„Förderschule G“ nicht die erhofften Vorteile und es bleibt bei der Beschlussempfehlung der
Verwaltung vom 29.08.2025, die Variante „kompletter Neubau an einem anderen Standort“ in
der finanziell und zeitlich vorteilhaften „TU-Variante“ umzusetzen.
In der anschließenden Diskussion bringt KTA Gründel eigene Erfahrungen mit der Wohnbaugesellschaft der Samtgemeinde Bardowick ein. KTA Mues kann sich die Ausweitung einer solchen Gesellschaft auch auf Schulbauvorhaben der kreisangehörigen Kommunen vorstellen. KTA Kamp sieht die genannten Kosten („Barwert“ 153 Mio.€) und die Schaffung von 30 allgemeinen Unterrichtsräumen außerordentlich kritisch und wirbt dafür, hierüber im Ausschuss vor den Beratungen des Haushalts 2026 keine Entscheidung mehr zu treffen. Weiter thematisiert er den Neubau einer Schwimmhalle. KTAin Pfeffer sowie KTA Gros fordern dagegen ein deutliches Signal an die Förderschule für einen zügigen Neubau. Dies wird auch von KTA Gründel bekräftigt.
FBLin Welz stellt klar, dass der Neubau einer Schwimmhalle nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises fällt.
FDL Beyer erläutert, dass der potentiell ins Auge gefasste Standort in Embsen in direkter
Nachbarschaft der dortigen Grundschule und der IGS Embsen die große Chance der Mitnahme von Synergieeffekten durch gemeinsame Nutzungen eröffnet, die sicherlich zusammen mit den dortigen Schulen und den beiden Schulträgern noch einmal intensiv erörtert werden müssen. Von daher schlägt er folgende Ergänzung der Beschlussempfehlung vor:
„Das standortbezogen weiterzuentwickelnde Raum- und Bauprogramm ist dem Ausschuss zu
gegebener Zeit zur Beratung und ggf. Beschlussfassung durch den Kreisausschuss vorzulegen.“
Mit dieser Ergänzung wird der Beschlussempfehlung der Verwaltung einstimmig gefolgt.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Das negative Zwischenergebnis der Variante a) „Erweiterung, Umbau und Modernisierung am jetzigen Standort“ wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, jetzt ausschließlich die verbleibenden Varianten
b) Rückbau und Neubau am jetzigen Standort unter Berücksichtigung einer Zwischenlösung in Gestalt einer vorübergehenden Auslagerung der Schule sowie
c) kompletter Neubau an einem anderen Standort,
abschließend zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Hochbau in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Schule und Bildung am 19.06.2025 vorzustellen
Ergänzter Beschlussvorschlag vom 12.06.2025:
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die begonnene Suche nach geeigneten Grundstücken für den Neubau an einem anderen Standort und/oder einer als Interimslösung geeigneten Bestandsimmobilie zu intensivieren und die Ergebnisse im Ausschuss für Hochbau am 09.09.2025 vorzustellen.
Ergänzter Beschlussvorschlag vom 29.08.2025:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante "kompletter Neubau an einem anderen Standort" - in der “TU-Variante” - umzusetzen und die dafür benötigten Finanzmittel in den Haushalt 2026 und die Finanzplanung einzustellen. Auf die Vorlage 2026/265 wird Bezug genommen.
Beschlussvorschlag vom 04.11.2025:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante "kompletter Neubau an einem anderen Standort" - in der “TU-Variante” - umzusetzen und die dafür benötigten Finanzmittel in den Haushalt 2026 und die Finanzplanung einzustellen. Auf die Vorlage 2025/265 wird Bezug genommen. Das standortbezogene weiterzuentwickelnde Raum- und Bauprogramm ist dem Ausschuss zu gegebener Zeit zur Beratung und ggf. Beschlussfassung durch den Kreisausschuss vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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