03.04.2025 - 8 Fahrgastbeirat: Gründung und Satzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Ausschuss für Mobilität
- Datum:
- Do., 03.04.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Mareike Harlfinger-Düpow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Harlfinger-Düpow führt aus, dass nun eine Satzung für den Fahrgastbeirat vorliege. Es habe bereits mehrere Termine mit Interessenten für den Fahrgastbeirat gegeben. Darüber hinaus solle dieser Kreis noch erweitert werden um Bürgerinnen und Bürger. Bislang seien Verbände und Organisationen im Landkreis angesprochen worden, die sich um das Thema Mobilität kümmerten. Der Entwurf der Satzung läge den Ausschussmitgliedern nun vor.
KTA Burkhardt hat Fragen. Sie möchte zum einen etwas wissen zur Mitgliedschaft. Diese sei in §4 Abs. 2 auf drei Jahre begrenzt. Warum sei dies so und nicht orientiert an eine Wahlperiode wie bspw. das Kommunalmandat von fünf Jahren? Und des Weiteren sei ihr im gleichen Paragraphen etwas unklar gewesen in Bezug auf die natürlichen Personen. Würde es für den Fall, wenn diese aus dem Fahrgastbeirat ausschieden, einen neuen Aufruf in den Gemeinden geben um neue Mitglieder zu finden? Oder würde ein Nachrückverfahren eingeleitet, wenn es im ersten Aufruf mehrere Bewerber gegeben hätte.
Frau Harlfinger-Düpow antwortet, dass eigentlich ein neuer Aufruf stattfände. Es sei denn, dass ein Mitglied sehr kurz nach dem ersten Aufruf ausschiede. Dann ginge man auf die schon bekannten Bewerber zu. Und die drei Jahre der Mitgliedschaft begründeten sich so, dass es ein Ehrenamt sei, das nur mit einer Fahrtkostenerstattung und Aufwandsentschädigung vergütet werde. Darum wollte der Landkreis den Zeitraum nicht zu lang setzen, weil dies evtl. auch abschrecken könne.
KTA van den Berg merkt an, dass es in der Satzung nicht klar ersichtlich sei, wann der Fahrgastbeirat vom Landkreis über wichtige Mobilitätsthemen informiert werde. Es sei nur genannt, dass dies zum frühest möglichen Zeitpunkt geschehen solle. Zudem fragt er nach den Entschädigungen für die Fahrgastbeiratssitzungen. In der Satzung sei genannt, dass für jede Sitzung eine Entschädigung gezahlt werde. Eine konkrete Anzahl von Sitzungen sei hier nicht aufgeführt.
Frau Harlfinger-Düpow erwidert, dass andernorts in der Satzung, in §6 Abs.2 bereits ersichtlich sei, dass höchstens einmal im Quartal eine Fahrgastbeiratssitzung stattfinden werde.
BMA Demuth betont, dass er für den Verband Pro Bahn auch gerne Mitglied des Fahrgastbeirates werden möchte. Bisher sei Pro Bahn aber noch nicht von Kreisverwaltung angesprochen worden.
Vorsitzender KTA Blankenburg merkt an, er habe es so verstanden, dass die Interessenverbände der ÖPNV-Nutzerinnen und Nutzer in den Fahrgastbeirat berufen würden. Pro Bahn betreffe ja den SPNV. Aber wahrscheinlich werde es dafür auch eine unkomplizierte Lösung geben.
KTA Burkhardt wirft den Blick noch einmal auf den §6 Abs.1. Dort hieße es: der, die Vorsitzende oder seine / ihre Stellvertretung werde als Beisitzende im zuständigen Ausschuss des Landkreises die Rechte der Fahrgäste vertreten. Dann stehe im nächsten Satz: Der / die Vorsitzende würden vom Kreistag als beratendes Mitglied in den Mobilitätsausschuss berufen. KTA Burkhardt sagt, sie fände, die Sätze widersprächen sich ein wenig, weil hier die Stellvertretende als Beisitzende nicht auftauche. Eine Anregung ihrerseits sei, ob es nicht möglich wäre, dass das beratende Mitglied aus dem Kreis der Fahrgastbeiratsmitglieder bestimmt werde. Denn so sei es ja auch bei den anderen Verbänden.
Frau Harlfinger-Düpow hält dies für möglich und schlägt vor, dass die Satzung mit dieser Änderung beschlossen werden könne.
Vorsitzender KTA Blankenburg sagt: Die Änderung beträfe dann den §6 Abs.1. Hier den letzten Satz. Dieser müsse dann heißen: ein/e Vertreter/in des Fahrgastbeirates wird beratendes Mitglied im Mobilitätsausschuss.
Es kommt zur Abstimmung. Die Satzung wird in der nun geänderten Form bei drei Enthaltungen einstimmig angenommen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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