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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

03.04.2025 - 7 Ausschreibung einer Vergabebegleitung zur Umset...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Harlfinger-Düpow beschreibt das ÖPNV-Taxi als ein On-Demand-System, also ein System auf Abruf. Wie jetzt schon beim ASM buche sich der Fahrgast eine individuelle Fahrt. Die Fahrzeuge kämen dann nach Bedarf. Der Vorteil des ÖPNV-Taxis sei, dass Taxis, die es vor Ort durch ansässige Taxiunternehmen schon gebe, in das System mit einbinde. In der Vergangenheit habe es Kritik gegeben von den Taxi-Unternehmen, dass man mit dem ASM eine Konkurrenz geschafften habe zu den herkömmlichen Taxis, da der Tarif vom ASM günstiger sei als der Taxitarif. Beim ÖPNV-Taxi könnten sich alle Taxiunternehmen im Landkreis beteiligen und Fahrtanfragen annehmen. Ein weiterer Vorteil wäre, dass es keine Bereitstellungskosten gebe. Bei anderen On-Demand-Systemen wie z.B. Sprinti in Hannover gebe es dann für die Fahrzeuge feste Kosten, damit das Fahrzeug überhaupt am Start sei. Das habe man bei den Taxiunternehmen nicht. Sie könnten die ÖPNV-Taxifahrten in ihren Tagesablauf mit einbauen, wenn sie nicht durch herkömmliche Taxiaufträge gebucht sind. Sie nnen aber auch Fahrzeuger ganze Tage für das On-Demand-System zur Verfügung stellen.

 

Nachteilignnte sein, dass Kapazitäten eingeschränkt sein könnten dadurch, dass die Taxiunternehmen ausgebucht sind. Das sei aber keine Einbahnstraße. Kapazitäten könnten erweitert werden. Auch die MOIN könnte evtl. Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Es gebe viele Optionen der Erweiterung.

 

Die Rechtsgrundlage des ÖPNV-Taxis sei eine Sondervereinbarung, die mit den beteiligten Unternehmen abgeschlossen werde. Das sei wie eine allgemeine Vorschrift. Dabei orientiere man sich am Taxitarif. Die Taxisunternehmen bekämen die Differenz zwischen dem, was der Fahrgast zahle und dem, was den normalen Taxitarif ausmache. Alles werde über eine Software abgewickelt. Hier würden die Anfragen der Fahrgäste registriert. Auch werde hier gepoolt. Das bedeutet, das mehrere Leute, die in eine Richtung unterwegs sind auch gemeinsam im Taxi säßen wie im ÖPNV üblich. Und die Software überprüfe ebenfalls, ob es Parallelverbindungen zum Busverkehr gebe. Sei dies der Fall, würde es keine ÖPV-Taxi-Fahrt geben. Diese Fahrten seien nur Ersatzfahrten, wenn es keine Busfahrten gebe. Die Software berechne außerdem die Kosten für die Fahrtgäste und die Kosten, die an das Taxiunternehmen gezahlt werden müssten.

 

 

Es könne über die Software auch selbst gestaltet werden. So sei es möglich hier virtuelle Haltestellen einzurichten. Dies könne möglich werden, wenn die jetzige Anzahl der Haltestellen nicht ausreiche, um etwa den Service anzubieten, dass jeder Fahrgast nur 500 Meter bis zu nächsten Haltestelle laufen müsste.

 

Zudem seinen die Bedienzeiten flexibel, sie könnten z.B. unter der Woche und am Wochenende unterschiedlich gestaltet werden. Auch Bediengebiete könnten festgelegt werden. Auch die Festlegung des Tarifes sei möglich. Dabei sei wahrscheinlich ein entfernungsbasierter Tarif sinnvoll in Anbetracht dessen, dass der Landkreis Lüneburg sehr groß sei. Denkbar wäre auch so etwas, wie die Hälfte des Taxitarifs oder man orientiere sich an hvv-Zonen. Auch ein Pauschaltarif wäre es möglich. Es gebe hier viele Variablen.

 

Außerdem könne die Entfernung zur nächsten Haltestelle bestimmt werden und die Fahrtdauer im Vergleich zur einer Fahrt mit dem privaten PKW. Wenn eine ÖPNV-Taxifahrt z.B. doppelt so lange dauern würde wie eine Autofahrt mit dem Privatwagen, könne dies problematisch bzw. unattraktiv für den Fahrgast werden. Auch sei möglich, in der Anlaufphase des Systems Mietwagenunternehmen mit einzubinden. Langfristig wäre aber auch eine Taxi - Lizenz oder andere rechtliche Grundlagenr Bedarfsverkehr erforderlich.

 

Der Landkreis möchte nun die Beratung und Vergabebegleitung zur Einrichtung eines ÖPNV-Taxis ausschreiben. Ebenso solle eine Software zum Betrieb des ÖPNV-Taxi-Systems ausgeschrieben werden. Die Akquise von Taxiunternehmen müsse stattfinden. Erste Gespräche habe es bereits gegeben. Mit den Taxiunternehmen müsse dann eine Sondervereinbarung abgeschlossen werden. Der angestrebte Start des neuen On-Demand-Systems nne das erste Halbjahr 2026 sein.

 

Vorsitzender KTA Blankenburg hat zwei Fragen. Einmal müsse die Anerkennung von Tickets geklärt werden wie z.B. das Deutschlandticket. Die zweite Frage beträfe die Software für den On-Demand-Verkehr bzw. die App dafür. Sei dies sinnig in Betracht darauf, dass man bestrebt sei, den Landkreis bei hvv switch zu integrieren. Solle man darum eine dezidierte App für den On-Demand-Verkehr herausbringen oder darauf achten, dass der zentrale Buchungspunkt hvv-switch sei. Eben vor dem Hintergrund, dass man Mobilitätsstationen im Landkreis starte.

 

Frau Harlfinger-Düpow sagt, dass es wichtig sei darauf zu achten, dass die Anbindung der neuen App an hvv-switch funktioniere. Man könne in der Ausschreibung definieren, dass entsprechende Schnittstellen dafür in der Software eingerichtet würden. Darüber hinaus sei die On-Demand-Software aber so komplex in den Punkten Abrechnung und Pooling, das es wahrscheinlich nicht möglich sei, dass dies die hvv-switch Software ebenso leisten könne.

 

KTA Köhlbrandt weist darauf hin, dass es bis zum Start des ÖPNV-Taxis nur noch eine kurze Zeit von 180 Tage sei und möchte wissen, ob der Fachdienst bereits mit Firmen gesprochen habe oder ob es Erfahrungen gebe bei der Einrichtung eines solchen Systems.

 

Frau Harlfinger-Düpow sagt, dass sie dieses System bereits in Lüchow-Dannenberg mit eingeführt habe. Dies sei in einem relativ kurzen Zeitraum geschehen. Sie halte darum die Einführung des Systems im Landkreis Lüneburg im ersten Halbjahr 2026 für realistisch. Der größte Zeitfaktor bei der Einführung sei die Einrichtung der Software. Die Programmierung sei sehr aufwendig.

 

LR Böther antwortet auf die Frage von Vorsitzender KTA Blankenburg nach dem Tarif. Er sagt, dass es durch das Deutschlandticket eine radikale Vereinfachung des Tarifsystems gegeben habe. Ähnliches diskutiere man auch gerade beim hvv. Bei den dortigen Einzelkarten werde es auch eine radikale Vereinfachung geben. Auch für den Landkreis Lüneburg wäre eine Vereinfachung des Tarifes das Gebot der Stunde und sei das, was bei den Kunden auch ankomme. Man müsse niedrige Zugangsschwellen für den ÖPNV entwickeln, damit dieser mehr genutzt werde.

 

Vorsitzender KTA Blankenburg hrt an, dass es ja auch wie in Lüchow-Dannenberg die Möglichkeit gebe, dass Schüler, die mit einer Schülerkarte fahren, am Wochenende nicht den vollen, sondern einen rabattierten Preis zahlen.

 

LR Böther sagt, dass genau solche Dinge abgeschafft würden.

 

Vorsitzender KTA Blankenburg meint, dass über den Tarif diskutiert werden müsse.

 

KTA Müller-Polyzou fragt nach der Software für den On-Demand-Verkehr. Dort gebe es viele Parameter, die von Landkreisseite bestimmt werden könnten. Darum möchte er wissen, wie häufig diese Parameter angepasst werden sollen.

 

Frau Harlfinger Düpow antwortet, dass eine regelmäßige Überprüfung stattfinden müsse. Es sei ein dynamisches System, dass besonders bei Problemen im Betrieb auch angepasst werden könne. Aber es solle nicht so sein, dass es ständig Veränderungen gebe, die den Fahrgast irritieren könnten. Man müsse darauf achten, dass die Software für die Gäste stets ein verständliches und attraktives Angebot darstelle.

 

Vorsitzender KTA Blankenburg fragt nach weiteren Wortmeldungen. Die gibt es nicht.

 

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Beschluss

Beschluss: Berichtsvorlage kein Beschluss erforderlich.

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

 

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