21.08.2025 - 7 Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 03.0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ausschuss für Mobilität
- Datum:
- Do., 21.08.2025
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
KTA Mues beschreibt als Antragsteller kurz den Inhalt des Antrages (siehe obigen Antrag)
KTA Schulz führt aus, er sei erstaunt über den Antrag. Die Idee dahinter sei lobenswert. Aber die Idee würde auch ein teures Bürokratiemonster aufbauen. Außerdem sei es ungerecht, weil bei Zahlung der Prämie nicht berücksichtigt werde, ob die Schülerinnen und Schüler wenige oder viele Kilometer zur Schule zurücklegen müssten. Die SPD lehne den Antrag darum ab.
KTA Burkhardt führt aus, dadurch, dass die Prämie tatsächlich als Einkommen im Zuflussmonat gewertet wird, was dazu führen kann, dass ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II entfallen, würde der Anreiz entfallen. Der Grundgedanken des Antrages sei zwar gut, aber hier seien zu viele Fallstricke drin. Zudem würde eine gewisse Ungleichheit/Ungerechtigkeit bei Schulkindern geschaffen, die gar kein Ticket erhalten, da diese gar nicht die Möglichkeit haben eine Fahrradprämie zu erhalten. Zudem würde mit der Länge der Strecke zwischen Wohnort und Schule die Nutzung einer Fahrradprämie unwahrscheinlicher werden. Die Bedingungen im ländlichen Raum sind in dem Antrag nicht betrachtet worden.
Beschluss
Beschluss:
1. In die “Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg” wird ein neuer § 8 mit den folgenden Regelungen eingeführt, welche für das Schuljahr 2026/ 2027 gelten sollen:
§ 8 Fahrradprämie
(1) Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden den Schulweg für ein ganzes Schuljahr mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen, erhalten für das Schuljahr eine Prämie in Höhe von 240,00 EUR. Der Erhalt der Prämie setzt voraus, dass nachweislich für die Dauer eines Schuljahres auf den Beförderungsanspruch gemäß § 1 verzichtet wurde. Der Verzicht ist über das entsprechende Formular zu erklären.
(2) Eine dauernde oder vorübergehende Behinderung gemäß § 1 Abs. 5 sowie ein Umzug während des Schuljahres und eine daraus resultierende Inanspruchnahme der Schülerbeförderung schließen den Anspruch auf eine Schülerfahrkarte nur anteilig aus. Monatlich ist die Fahrradprämie um 20,00 EUR zu kürzen. Gleiches gilt für einen Umzug während des Schuljahres in einen anderen Landkreis. Die Prämie wird am Ende des Schuljahres ausgezahlt.
(3) Der Antrag muss vor Beginn eines Schuljahres gestellt werden. Ist durch den Landkreis Lüneburg bereits eine Fahrkarte ausgegeben worden, genügt die Rückgabe innerhalb der ersten drei Schulwochen mit dem entsprechenden Formular und der damit verbundenen Verzichtserklärung.
2. In die “Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg” wird ein neuer § 9 mit den folgenden Regelungen eingeführt, welche sofort geltend sollen:
§ 9 Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen
(1) Der Landkreis Lüneburg ist umgehend und unaufgefordert schriftlich oder elektronisch über folgende Änderungen zu informieren:
a. Schulwechsel,
b. Umzug,
c. Krankheitsdauer von mehr als einem Monat,
d. Auslandsaufenthalt von mehr als einem Monat in der Schulzeit,
e. Erfüllung der Schulpflicht an einer außerschulischen Einrichtung gemäß § 69 Abs. 3 NSchG,
f. Wegfall der Voraussetzungen einer dauerhaften oder vorübergehenden Behinderung und
g. Änderungen der Voraussetzungen der Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs nach § 4 Abs. 3.
(2) Wird die Fahrkarte bei Wegfall der Anspruchsberechtigung nicht unverzüglich an den Landkreis Lüneburg zurückgegeben, so ist der Landkreis Lüneburg berechtigt, den Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin bzw. dem volljährigen Schüler die Kosten für die Fahrkarte ab Wegfall der Anspruchsberechtigung aufzuerlegen bzw. zurückzufordern. Gleiches gilt bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen, wenn die Informationspflichten nach Abs. 1 nicht eingehalten wurden.
(3) Bei Schulpflichtverletzungen können die Kosten der Fahrkarten zurückgefordert oder die Zahlung der Fahrradprämie gekürzt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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272,1 kB
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