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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

17.11.2025 - 7 Überarbeitung des Förderprogramms des Landkreis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ang Soffert präsentiert und erläutert die wesentlichen vorgeschlagenen Änderungen in der Richtlinie sowie dem Antragsformular. Die Dateien lagen den Unterlagen zum Ausschuss bei.

 

KTA Bonin kritisiert den Vorschlag, dass ein Auftrag zukünftig schon vergeben worden sein dürfe. Die Anpassung untergrabe für ihn das Ziel und erhöhe das Risiko eines Mitnahmeeffekts. AV von Nordheim erfragt, wie oft das aktuelle System zu Problemen führe. Ang Lang erläutert, dass das Problem vor allem im Zusammenspiel mit BAFA-Fördermitteln liege, da bei einem BAFA-Antrag ein bereits unterschriebener Vertrag eingereicht werden müsse.

 

KTA John erfragt, ob eine Ergänzung um Klimaanpassungsmaßnahmen angedacht sei. FDL Hoveida erläutert, dass Vorschläge dieser Art ein Ergebnis des laufenden Prozesses der Erstellung des Klimafolgenanpassungskonzepts (KLAK) sein könnten.

 

KTA van den Berg schlägt vor, in § 8 Abs. 3 zur Frist das Wort „spätestens [bis 3 Monate nach]“ zu ergänzen.

 

KTA Müller-Polyzou erfragt, ob aktuell ein Besitzer von 10 Wohneinheiten Förderung für alle 10 Wohnungen erhalten könne, was Ang Soffert für Privatbesitzer bejaht. KTA Hövermann kritisiert, dass einkommensunabhänigig gefördert werde. KTA Peyko und KTA Bonin signalisieren grundsätzlich Zustimmung, es könne hierzu in den Fraktionen an Anträgen gearbeitet werden.

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Beschluss

Beschluss:

 

  1.     Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zum Förderprogramm „Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ werden angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, privaten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern für die energetische Sanierung einen Zuschuss gemäß der überarbeiteten Förderrichtlinie zu gewähren. Die Mittel stehen jährlich im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, bereit.

Ergänzend zu den vorgeschlagenen Änderungen, soll der § 8 Abs. 3 wie folgt angepasst werden: “Die Abschlussunterlagen sind spätestens drei Monate nach Umsetzung der Maßnahme beim Landkreis Lüneburg einzureichen. […] In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung dieser Fristen in schriftlicher Form beantragt werden.”

2.)   Die Verwaltung wird berechtigt, eingehende Anträge zum Förderprogramm „Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss zu bewilligen. Im 4. Quartal oder sobald die Gesamtfördersumme erreicht ist, berichtet die Verwaltung zusammenfassend über die bewilligten Anträge.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit 1 Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage

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