11.11.2025 - 6 Wirtschaftsplan 2026 für den Betrieb Straßenbau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 11.11.2025
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
BL Seegers erläutert anhand der Beschlussvorlage die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2026.
Signifikant und besonders erfreulich sei die Erhöhung der Landkreiszuweisung um 352.000€ gegenüber dem Ansatz 2025. Trotz extrem angespannter Haushaltslage sei es dem Landrat wichtig, dass notwendige Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur durchgeführt werden könnten und „nicht auf Verschleiß“ gefahren werde.
Da erfreulicherweise keine signifikanten Kostensteigerungen in den jeweiligen Teilbudgets gegenüber dem Vorjahr zu erwarten seien, könne die erhöhte Zuweisung entsprechend für Sanierungsmaßnahmen verwendet werden.
Der Maßnahmenübersicht zum Vermögensplan seien die geplanten Baumaßnahmen des Jahres 2026 zu entnehmen. Die Maßnahme 004/26, Radweg K 17 von Embsen (K 10) bis zur B 209 könne gfls. nicht realisiert werden, da die erforderliche Plangenehmigung evtl. nicht rechtzeitig erteilt werde.
Zum erforderlichen Ausgleich des Vermögensplans, da die sogenannten verdienten Abschreibungen und Fördermittel hierfür nicht ausreichen würden, werde eine Entnahme aus der Erneuerungsrücklage in Höhe von 1.471.500€ eingeplant. Dies sei im Wirtschaftsjahr 2026 noch möglich, in den Folgejahren jedoch nicht mehr. Der Landkreis habe jedoch schon im letzten Jahr signalisiert, dann erforderliche Investitionszuschüsse zu gewähren.
Die unter TOP 6) erläuterte Kostenfortschreibung für das Elbbrückenprojekt sei sowohl im Vermögensplan als auch bei der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2029 entsprechend berücksichtigt worden. Darüber hinaus existiere auch eine Betrachtung der voraussichtlichen Kosten bis zum Jahr 2031.
Auf Nachfrage der KTA Diehl erläutert BL Seegers, dass der 2. Bauabschnitt an der K 35 voraussichtlich im Sommer 2026 realisiert werde.
Auf Nachfrage des KTA Hövermann erklärt BL Seegers, dass die Laufzeit für das Innere Darlehen zwischen Landkreis und SBU Mitte 2030 ende. Sofern seitens des Landkreises dann nicht die Zuweisungshöhe reduziert werde, stünden dem SBU mehr Mittel zur Verfügung.
KTA Gros erkundigt sich nach dem Verfahrensstand zur Nachpflanzung von Straßenbäumen und in welchem Umfang Grünpflegearbeiten durchgeführt worden seien sowie, in welcher Höhe hierfür Mittel in 2026 eingeplant worden seien.
Bereichsleiter Scholz erklärt, dass in 2025 Bäume mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 29.000€ nachgepflanzt worden seien bzw. noch gepflanzt werden würden. Für das Wirtschaftsjahr 2026 seien Mittel in der gleichen Größenordnung eingeplant, wobei das letztlich von den konkreten Ausschreibungsergebnissen abhängig sei. Der weitere Aufwand im Bereich der Arbeiten am Straßenbegleitgrün werde nicht dokumentiert.
BL Seegers ergänzt, dass es seitens des Ausschusses bisher auch nicht als notwendig erachtet worden sei, den Gesamtaufwand zur Grünpflege zu dokumentieren. Wenn dieses, trotz des zusätzlichen Zeitaufwands, künftig gewünscht sei, dann bitte er um einen entsprechenden Auftrag.
Im Zusammenhang mit der Grünpflege sei hervorzuheben, dass in den letzten Jahren aufgrund der z.T. sehr trockenen Frühjahre bzw. Sommer ein erheblicher zusätzlicher Aufwand hinsichtlich der Bewässerung der Straßenbäume entstanden sei.
Zusätzliche Dokumentationen zur Grünpflege werden seitens des Ausschusses nicht gefordert.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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220,5 kB
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