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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.08.2025 - 5 Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe in Be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Loch trägt über die Kontrollen bei landwirtschaftlichen Betrieben bezüglich wassergefährdender Stoffe und Feldberegnung vor. Die Präsentation ist beigefügt. Die Zahl kontrollierter Betriebe pro Jahr mag auf den ersten Blick niedrig liegen, es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die festgestellten Mängel anschließend auch nachgehalten werden müssen, das bedeutet Nachkontrollen und ggf. erheblicher Schriftverkehr. Zu den planmäßigen Kontrollen kommt auch noch regelmäßig die Verfolgung von Anzeigen, die in der Statistik nicht mit aufgeführt sind. Bei der Feldberegnung gehen nach einer Einschätzung des früheren Geschäftsführers des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände in Uelzen, Herrn Ostermann, durch die Beregnung von Nicht-Zielflächen (Straßen, Wege, Wald, Hecken, …) bis zu 3 % der entnommenen Wassermenge verloren. Werden bei Kontrollen Verstöße festgestellt, können Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Für die Landwirte meistens noch schmerzhafter ist die Kürzung der Agrarförderung um meistens bei Erstverstößen 3 % mit einer möglichen Steigerung bei Folgeverstößen bis zu 100 %. Über die Höhe der Kürzungen liegen der Verwaltung keine Zahlen vor, da dies nach Anzeige durch den Landkreis bei der Landwirtschaftskammer geprüft wird. Nach Einschätzung der Verwaltung sind die Kontrollen zum Schutz der Gewässer im Landkreis Lüneburg dringend erforderlich und auch vom Umgang derzeit angemessen. Es können dadurch gravierende Verstöße zeitnah abgestellt werden. Es gibt aber auch viele Betriebe, auf denen kaum oder nur geringfügige Mängel festgestellt werden. Seitens des Ausschusses werden für das Protokoll genauere statistische Zahlen gewünscht.

  • Welche Bußgelder wurden im Bereich der Kontrollen der Feldberegnung erhoben?
  • Wie hoch ist die Anzahl der Schwarzbrunnen im Landkreis?
  • Welche Bußgelder wurden bei AwSV-Kontrollen erhoben?
  • In welcher Höhe werden generell bei welchen Verstößen (Beregnung und AwSV) Bußgelder festgesetzt?
  • Wie viele Mängel (ggf. differenziert nach Art) wurden bei AwSV-Kontrollen festgestellt und wie viele davon abgestellt?

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Schwarzbrunnen vorwiegend im nordwestlichen Teil des Landkreises liegen. Es handelt sich hierbei um eine große Zahl von Flachbrunnen mit jeweils eher geringen Entnahmemengen. Inzwischen gemeldet wurden 120 Stück, geschätzt liegt die Anzahl bei ca. 200 Stück. In der Regel gehören diese Brunnen Landwirten, die auch über Brunnen mit Entnahmeerlaubnis verfügen. Es wurde die Regelung getroffen, dass bei der Entnahme aus erlaubten und nicht erlaubten Brunnen in Summe die erlaubte Entnahmemenge nicht überschritten werden darf. Zur Zeit werden hierfür die Erlaubnisse angepasst und sog. Brunnengruppen gebildet. Anschließend werden für jeden Schwarzbrunnen Bußgeldverfahren eingeleitet, die vorzuschlagende Bußgeldhöhe ist noch zu ermitteln.

 

In den Jahren 2024/2025 wurden insgesamt wegen der Beregnung von Straßen, Hecken und Waldrändern 8 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Bußgeldhöhe liegt in der Regel jeweils bei 150,- - 200,- €.

 

Bei der Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebe (bei insgesamt 150 Betrieben) wurden im Jahr 2024 bei 15 Kontrollen 29 Mängel in den Bereichen Fahrsiloanlage/Silagelagerung, Festmistlagerung, Feldmieten/Lagerung außerhalb von AwSV-Anlagen, Pflanzenschutzmittellagerung, JGS-Behälter, Eigenverbrauchstankstelle und Stallanlage festgestellt. Die Mängel gliedern sich in folgenden Statusgruppen: 8 sind in Bearbeitung/Umsetzung, 10 sind fertig/abgestellt und 11 in der weiteren Planung. Hier wird vorrangig auf Kooperation gesetzt. Wenn dies nicht gelingt, werden die notwendigen Schritte über Zwangsgelder durchgesetzt, während auf Bußgelder bisher eher verzichtet wurde. Auch 2025 sind ca. 15 Überprüfungen vorgesehen.

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