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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

29.10.2025 - 5 Haushaltsplanung 2026 / Fachdienste 40 und 41

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung stellt den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 vor. Der Ausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis.

 

Fachgebietsleiter Westermann informiert über das Produkt 126-000 Abwehrender Brandschutz. Für die Anschaffung von Ausbildungsfahrzeugen seien Investitionen in Höhe von 913.000 Euro vorgesehen. Die in der FTZ Scharnebeck stationierten Ausbildungsfahrzeuge seien mittlerweile über 30 Jahre alt. Durch die veralteten Fahrzeuge entstehen nicht unerhebliche Reparaturkosten. Eine zeitgemäße Ausbildung sei mit den veralteten Fahrzeugen und der ebenfalls veralteten Materialausstattung nicht möglich. Der Landkreis Lüneburg sei gesetzlich dazu verpflichtet, Ausbildungslehrgänge anzubieten. Die Anschaffung neuer Ausbildungsfahrzeuge sei dringend notwendig. Geplant sei die Anschaffung zwei neuer Tragkraftspritzenfahrzeuge für jeweils 180.000 Euro sowie ein Löschgruppenfahrzeug zu einem Preis von 470.000 Euro. Bei der Preiskalkulation sei eine Preissteigerung von 10% berücksichtigt worden, da die Beschaffung erst im nächsten Jahr erfolge. Mit den Fahrzeugen werde auch das dazugehörige Material neu beschafft. Es müsse mit einer längeren Lieferzeit von etwa 2 Jahren gerechnet werden. Die alten Ausbildungsfahrzeuge werden über eine öffentliche Versteigerungsplattform (Zoll-Auktion) zum Verkauf angeboten.

 

Als Ersatz für die vier ausgemusterten Ausbildungsfahrzeuge werden drei Ausbildungsfahrzeuge neu beschafft. Um die Kosten für die Anschaffung eines weiteren Löschfahrzeugs zu sparen, soll ein Gerätewagen Logistik der FTZ Scharnebeck mit Rollcontainern ausgestattet werden, die die Beladung eines Löschfahrzeugs enthalten. Die Beschaffung der Rollcontainer erfolge aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, so dass der Haushalt damit nicht belastet werde.

 

Auf Nachfrage von KTA Gründel führt Fachgebietsleiter Westermann aus, dass bei der Beschaffung der Löschfahrzeuge Synergieeffekte genutzt werden. Das Land beschaffe mehrere Löschfahrzeuge als Sammelbestellung, an der sich der Landkreis Lüneburg beteilige. Auf diese Weise können erhebliche Mittel eingespart werden. Hingegen komme man an günstige Vorführfahrzeuge nur schwer heran, da diese sehr beliebt sind.

 

Für die Kreisfeuerwehrbereitschaft werde außerdem ein neues Einsatzleitfahrzeug benötigt. Das bisherige Einsatzleitfahrzeug sei nach 24 Jahren altersbedingt außer Dienst genommen und verkauft worden. Die Bereitstellung einer Kreisfeuerwehrbereitschaft sei für den Landkreis Lüneburg verpflichtend und es sei zwingend erforderlich, dass die Führung ihre Aufgaben aus einem entsprechenden Führungsfahrzeug wahrnehmen könne. Auch bei Einsätzen zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV-Konzept) liege die Einsatzleitung bei der Kreisfeuerwehr.

 

Angeschafft werden soll ein sogenannter Einsatzleitwagen 1,5. Um eine effiziente Stabsarbeit zu gewährleisten, werde außerdem ein Abrollbehälter ‚Stabsraum‘ benötigt. Die Anschaffungskosten liegen bei 310.000 Euro für den Einsatzleitwagen und bei 410.000 Euro für den Abrollbehälter. Die Beschaffung sei für das kommende Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Es sei eine zu erwartende Preissteigerung von 10% berücksichtigt worden.

 

Fachdienstleiterin Sachse bezieht sich auf die Kooperative Leitstelle. Für die Organisation der Dienstpläne und die Abrechnung der Wechselschichtzulagen werde eine Dienstplansoftware benötigt. Derzeit erfolge die Planung und Auswertung über eine Excel-Tabelle, was sehr mühsam sei. Für die Anschaffung werden Kosten in Höhe von 13.000 Euro im investiven Bereich eingeplant. Hinzu kommen Implementierungskosten.

 

Fachdienstleiter Gronholz stellt den Haushaltsplan für das Produkt 122-100 Veterinäraufsicht vor. Unter Ziffer 18 Transferaufwendungen komme es zu einer Erhöhung von 72.000 Euro in 2025 auf 142.000 Euro in 2026. Die Kosten beziehen sich auf die Unterbringung von Tieren im Tierheim. Für die Unterbringung werde eine neue Ausschreibung erfolgen. Es sei zu erwarten, dass es zu einer Erhöhung der Preise kommen werde.

 

KTA Gründel bezieht sich auf die Lebensmittelkontrollen. In 2026 sollen 700 Kontrollen durchgeführt werden. In 2024 seien insgesamt 544 Kontrollen durchgeführt worden, wobei 332 Verstöße festgestellt worden sind. Im Verhältnis zur Anzahl der durchgeführten Kontrollen sei die Anzahl der Verstöße als sehr hoch einzustufen. Im Vorjahr sei die Anzahl ebenfalls sehr hoch gewesen. Er erkundigt sich, um welche Art von Verstößen es sich handele und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Situation zu verbessern.

 

Fachdienstleiter Gronholz schildert, dass es sich fast ausschließlich um leichte Verstöße handelt. Bisher habe man noch keinen Betrieb schließen müssen. Leichte Verstöße beziehen sich beispielsweise auf nicht nachgefüllte Seifenspender. In einem Betrieb gebe es häufig mehrere solcher Mängel, was zu der hohen Zahl an Verstößen führe.

 

KTA Gründel regt an, im Sinne der Klarheit die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren bei den Kennzahlen mit aufzunehmen.

 

Fachdienstleiterin Sachse berichtet über das Produkt 121-100 Statistik aus dem Teilhaushalt Ordnung. Dabei gehe es um die Durchführung des Zensus. Zu den ermittelten Zahlen gebe es Klageverfahren. Bei dem eingestellten Ansatz handele es sich um Anwaltskosten.

 

Fachgebietsleiter Zobel teilt zu dem Produkt 122-000 Allg. Ordnungsaufgaben, Melde- und Personenstandswesen mit, dass es lediglich geringfügige Anpassungen gebe. Bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen der Waffenbesitzer seien mehr Kontrollen durchgeführt worden, was zu höheren Einnahmen führe. Bei den Kontrollen seien 11 schwerwiegende Verstöße festgestellt worden, in der Regel weil die vorhandenen Waffen nicht mit den Waffen auf der Waffenbesitzkarte übereingestimmt haben. Bei den Zwangsmaßnahmen nach dem NPsychKG gehen die Zahlen weiter nach oben. Den Menschen gehe es psychisch schlechter. Alleine im Oktober seien 64 Unterbringungen veranlasst worden, da für diese Personen eine Gefahr für sich oder andere bestanden habe.

 

Auf Nachfrage von KTA Wiesner weist Fachgebietsleiter Zobel darauf hin, dass die Verwaltung sich bei der Gebührenerhebung für die Waffenkontrollen an die Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) halten müsse. Demnach fallen auch Gebühren an, wenn bei der Kontrolle kein Verstoß festgestellt worden ist. Die Gebührenordnung gebe je nach Zeitaufwand einen Satz von mindestens 75 Euro bis höchstens 220 Euro vor. Für Kontrollen, bei denen kein Verstoß festgestellt worden ist, werde der Mindestsatz von 75 Euro berechnet. Der Landkreis müsse die Gebühren berechnen.

 

Fachgebietsleiter Westermann bezieht sich auf das Produkt 126-000 Abwehrender Brandschutz. Unter Ziffer 18. Transferaufwendungen sei für das Jahr 2026 ein deutlich erhöhter Betrag von 1.031.500 Euro angesetzt worden. Dieser Betrag sei notwendig, um die vorgeschriebene Wartung der Atemschutzgeräte im sechsjährigen Intervall durchzuführen, was mit erheblichen Kosten verbunden sei. Die Mittel dafür erhalte der Landkreis jedoch von den Kommunen zurück.

 

KTA Schmidt erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bei der Einführung der ‚Mobile Retter‘ App.

 

Fachdienstleiterin Sachse teilt mit, dass seit dem 01.10.2025 eine neue Mitarbeiterin, Frau Pantelmann, für diese Aufgabe dazugekommen ist. Frau Pantelmann werde das Projekt begleiten und Schulungen durchführen. Der Start sei für das kommende Jahr geplant. Bis dahin werden die Schulungen durchgeführt.

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