18.09.2025 - 5 Mitgliedschaft im Kreistag a) Feststellung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 18.09.2025
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
LR Böther würdigt mit persönlichen Worten das politische Wirken von KTA Götz und geht dabei besonders auf dessen kulturpolitische Arbeit und seine Tätigkeit als stellvertretender Landrat sowie seine Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender des Theaters ein. Er bedankt sich ausdrücklich für dessen engagierte Arbeit für den Landkreis Lüneburg..
KTA Götz richtet einige Worte an die Kreistagsabgeordneten. Er möchte sich verabschieden und auch bedanken. Er habe interessante Menschen innerhalb der demokratischen Parteien und der Verwaltung kennengelernt und vieles von diesen gelernt. Er richtet sich an Landrat Böther. Dieser habe mit seiner Arbeit die Messlatte für seine Nachfolge sehr hoch gehängt. Angesichts der derzeitigen und weiter zu erwartenden Herausforderungen, wünsche er sich, dass es überparteilich gelänge, sich auf eine gemeinsame Kandidatin / einen gemeinsamen zu verständigen. Wenn es dann nach 80 Jahren erstmals eine Landrätin gäbe, würde er sich sehr freuen. Er wünsche allen Gesundheit und Glück.
LR Böther verpflichtet KTA Felicia Theissen und weist sie auf ihre Pflichten nach §40 bis 42 des NKomVG hin. Dies seien die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot.
Er begrüßt KTA Theissen mit einem Blumenstrauß.
Beschluss
Beschluss:
Der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Ingo Götz (Bündnis 90/Die Grünen) wird aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 14.08.2025 festgestellt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 NKomVG). Im Anschluss ist die Nachfolgerin Felicia Theissen durch den Landrat zu verpflichten (§ 60 NKomVG). Sie ist gem. § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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27,2 kB
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