18.09.2025 - 19 Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Ger...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 18.09.2025
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste und Organisationsentwicklung
- Bearbeitung:
- Mike Bohnsack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Es gibt zwei Vorschlagsrechte. Das Vorschlagsrecht für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach D‘Hondt gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG wie folgt verteilt:
Fraktion SPD: 1 Wahlvorschlag
Fraktion CDU: 1 Wahlvorschlag
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Auf Vorschlag werden die folgenden Personen gewählt:
- SPD: Herr Egbert Bolmerg
- CDU: Frau Christine Haut









