21.05.2007 - 9 Änderung der Entschädigungssatzung des Landkrei...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
LR Nahrstedt berichtet, dass die letzte Anpassung vor
über 10 Jahren erfolgt sei. Er führt anschließend die Änderungen auf, die die Verwaltung
vorschlage, wie beispielsweise die Anhebung der monatlichen Aufwandspauschale
auf 170,00 EUR und einen Auslagenersatz in Höhe von 20,00 EUR für
Kreistagsabgeordnete, die künftig ausschließlich das Ratsinformationssystem
nutzen wollen.
Er teilt weiter mit, dass unter § 7 der Entschädigungssatzung
„Entschädigungen für die Ehrenamtlichen“ ein Beauftragter für
Hornissen, Hummeln und andere streng geschützte Insekten aufgenommen worden
sei. Auch diese ehrenamtlich Tätigen sollen künftig eine monatliche Aufwandsentschädigung
erhalten.
KTA Dammann macht deutlich, dass die Tätigkeit eines Abgeordneten
angemessen entschädigt werden müsse, damit dieser seinen Verpflichtungen auch
nachkommen könne.
KTA Staudte führt an, dass sich die Mehrkosten auf
22.000 EUR im Jahr 2007 belaufen würden. Ihr Hauptkritikpunkt sei, dass die
Pauschalentschädigung erhöht werde. Es handele sich hier um eine
Aufwandsentschädigung und dies bedeute, dass je nachdem wie groß der Aufwand
des Einzelnen sei, entsprechend höher auch die Entschädigung sein solle. Daher
plädiere ihre Fraktion dafür, dass das Sitzungsgeld erhöht werde und der
Pauschalbetrag gesenkt bzw. beibehalten werde.
KTA Dr. Bonin erklärt, dass der Kreistag als
Selbstverwaltungsorgan zu sehen sei und in dieser Wahlperiode nicht in dem Maße
vergrößert worden sei, wie es aufgrund der Einwohnerzahl möglich gewesen wäre.
Dies sei ein sinnvoller Ansatz gewesen, führe er doch zu Einsparungen. Ein
weiterer Ansatz sei eine Gleichbehandlung der Abgeordneten. Dazu sei ein
entsprechender Sockelbetrag notwendig.
KTA Berisha gibt unter Hinweis auf die Haushaltslage
des Landkreises Lüneburg zu bedenken, dass die Erhöhungen negative Signalwirkungen
haben.
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Anlagen zur Vorlage
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