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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.05.2007 - 24 Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion und der Fra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Stoll führt aus, dass die Gutscheinregelung für die Betroffenen eine Bevormundung und Demütigung darstelle. Es sei nicht möglich für monatlich 40 EUR in bar den sonstigen Lebensunterhalt zu decken oder einen Rechtsbeistand, der zur Sicherung des Aufenthaltes in Anspruch genommen werde, zu bezahlen. Die Gutscheinregelung bereite dem Landkreis Lüneburg Mehrkosten gegenüber der Bargeldausgabe und einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Die Rücknahme der in ihrem Antrag genannten Erlasse für die Abschaffung des Gutscheinssystems im Landkreis Lüneburg und allen anderen niedersächsischen Kommunen, erlaube diesen eine eigene Entscheidung, ob sie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Bargeld gewähren würden oder nicht. KTA Stoll weist daraufhin, dass Göttingen und Oldenburg bereits für die Abschaffung des Gutscheinsystems gestimmt hätten. So solle sich auch der Landkreis Lüneburg dafür einsetzen.

 

KTA Stange stellt fest, dass es sich bei dem Gutscheinsystem um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, einem Bundesgesetz, handele. Der Landkreis Lüneburg habe sich an die Vorgaben des Bundes zu halten. Die ursprüngliche Festlegung auf Sachleistungen bzw. Gutscheine sei bei der Einführung des Gesetzes erfolgt, um zu verhindern, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter den Druck von Schlepperorganisationen gerieten, um einen Teil der Leistungen abzugeben. Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie für Verbrauchsgüter des Haushaltes solle sichergestellt werden.

KTA Stange ergänzt, dass das Ministerium in Hannover Anfang des Jahres darauf hingewiesen habe, dass alle Gemeinden und Kommunen sich an die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu halten hätten und die Umsetzung einer Resolution, wie sie in Göttingen und Oldenburg verabschiedet worden sei, unrechtmäßig sei. Sie weist darauf hin, dass sich das Gutscheinsystem im Landkreis Lüneburg bewährt habe und den gesetzlichen Vorschriften entspreche.

 

KTA Dziuba-Busch schließt sich dem an, dass den gesetzlichen Vorgaben gefolgt werden müsse. Der Landkreis Lüneburg würde mit der Abschaffung des Gutscheinsystems zudem Wirtschaftsflüchtlingen und nicht ausschließlich Not leidenden politisch verfolgten Asyl geben.

 

KTA Staudte betont, dass es seit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes keine Probleme mit der Aufnahme von Flüchtlingen gebe. Sollen Wirtschaftsflüchtlinge über das Gutscheinsystem abgehalten werden, sei das nach ihrer Auffassung der falsche Weg. Das Gutscheinsystem bedeute einen Mehraufwand für die Verwaltung und den Einzelhandel. Sie weist darauf hin, dass hier nicht durch eigenmächtiges Handeln in ein Bundesgesetz eingegriffen werde, sondern eine Resolution verfasst werden solle, die an das Land gerichtet sei, seinen Erlass zurückzunehmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 37 Ja, 9 Nein

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