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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

24.09.2007 - 15 Zustimmung zur Einbeziehung von Flächen in das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

LR Nahrstedt berichtet, dass das Gebiet Barnstedt-Melbecker-Bach im FFH-Schutzgebiet liege. Für FFH-Gebiete seien Sicherungen zu erlassen, für die ab dem 01.01.2008 der Landkreis Lüneburg zuständig sei. Bis dahin liege die Zuständigkeit beim Land Niedersachsen. Ausführliche Einzelheiten zu der dargestellten Beschlussvorlage seien bereits im Fachausschuss erläutert worden.

 

KTA Stilke sagt, dass die Grüne-Kreistagsfraktion begrüße, dass dieses gesamte FFH-Gebiet unter Naturschutz gestellt werde. Allerdings sei unklar, warum das NLWKN die hier vorgesehenen Tauschgebiete nicht von vornherein berücksichtigt habe. Ferner sei unverständlich, dass ein Gebiet von der Größe eines Dorfes entlassen werden solle. Es sei fraglich, welchen Schutz dieses Gebiet dann noch habe. Daher sei es nach seiner Auffassung sinnvoll, wenn die entsprechende Naturschutzverordnung dazu bereits vorliegen würde, da die Zuständigkeit für dieses Gebiet ab dem 01.01.2008 beim Landkreis Lüneburg liege – sofern die Verordnung keine andere Regelung vorsehe. Er hätte es daher begrüßt, wenn die Naturschutzverordnung zur Kenntnis vorgelegt worden wäre.

 

LR Nahstedt betont, dass sämtliche Belange berücksichtigt werden.

 

-61-

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Beschluss

Beschluss:

Dem Land Niedersachsen, NLWKN, wird gemäß § 55 Abs. 3 NNatG die Zuständigkeit für die Ausweisung einer Naturschutzgebietsverordnung außerhalb von FFH-Gebieten für die in der Anlage näher bezeichneten Flächen übertragen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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