26.08.2025 - 5 Einführung einer Richtlinie zur Förderung von k...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 26.08.2025
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Fachgebietsleiter Westermann präsentiert die neue Richtlinie und erläutert die verschiedenen förderfähigen Kosten im Detail. Die dazugehörige Power-Point-Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt (siehe Anlagen). Die Richtlinie sei ein wichtiger Schritt für die Hilfsorganisationen im Landkreis Lüneburg. Gefördert werden das DRK Kreisverband Lüneburg, der ASB Landesverband Niedersachsen (Kreisverband Lüneburg) und die DLRG Bezirk Nordheide. Im Vorwege seien mit den Hilfsorganisationen einzelne Gespräche geführt worden. Bei der Richtlinie gehe es um die Bezuschussung von konsumtiven Kosten, also von den laufenden Kosten. Die Betrachtung der konsumtiven Kosten sei von entscheidender Bedeutung für die finanzielle Situation der Hilfsorganisationen. Die Arbeit der Hilfsorganisationen sei sehr wichtig für den Landkreis Lüneburg.
In der Richtlinie sind zwei redaktionelle Änderungen vorzunehmen:
- Nr. 2.3 erster Spiegelstrich: Das Wort „stellvertretende“ ist zu streichen
- Nr. 3.1 vorletzte Position: Das Wort pro „Hilfsorganisation“ ist zu ersetzen mit pro „Jahr“
Im Anschluss an die Präsentation werden Fragen seitens der Kreistagsabgeordneten beantwortet.
Unter anderem geht Fachgebietsleiter Westermann auf Nachfrage darauf ein, dass die Rolle und die Position der stellvertretenden Kreisbereitschaftsleitung eine eigene Aufgabenwahrnehmung mit sich bringt. Dies sei keine reine Abwesenheitsvertretung. Vielmehr arbeiten die beiden Positionen als ein Team zusammen und nehmen jeweils eigene Aufgaben wahr. Eine Entschädigung für den Stellvertreter vorzusehen sei deshalb angemessen.
Die Richtlinie trete zum 01.10.2025 in Kraft. In den darauffolgenden Jahren sei der Stichtag jeweils der 30.06., um die Förderung für das Folgejahr zu beantragen. Die Verwaltung werde im kommenden Jahr über den Stand der Dinge berichten.
KTA Gründel bedankt sich für den anschaulichen Vortrag. Es werde deutlich, welche Summen die Hilfsorganisationen bisher selbst aufgewendet haben.
KTA Thiemann spricht ebenfalls seinen Dank aus. Es sei gut, dass der Ausschuss bei den Hilfsorganisationen vor Ort getagt habe. Die Hilfsorganisationen nehmen ihre Aufgaben mit viel Engagement und Herzblut wahr. Mit der vorliegenden Richtlinie werde ein wichtiger Schritt getan.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
195,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
44,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
21,3 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
192,2 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
191 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
281,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
218 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
190,5 kB
|









