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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

18.01.2007 - 4 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß §...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die beratenden Mitglieder und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Die Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrungen durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 20 – 22 NLO hin. Die §§ 20 – 22 NLO liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor.

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Beschluss

 

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