18.01.2007 - 9 Schuldner- und Suchtberatung nach § 16 Abs. 2 S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 18.01.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Herr Ratzeburg trägt vor, dass man sich mit der Diakonie auf
die neuen Konditionen geeinigt hat. Im Jahr 2006 wurden von der ARGE Lüneburg
bei der Schuldnerberatung Beratungsscheine für 417 Beratungsstunden ausgegeben.
Das entspricht dem ermittelten Bedarf, der Anfang Oktober 2006 bei den
Verhandlungen prognostiziert wurde.
Herr Siller erklärt, dass man einen höheren Bedarf bei der Schuldnerberatung
sieht und die ARGE zeitweise sehr restriktiv mit der Ausgabe von
Beratungsscheinen umgegangen ist. Insgesamt ist die getroffene Regelung jedoch
– insbesondere auf Grund der Vertragslaufzeit von drei Jahren und der
damit verbundenen Planungssicherheit – einvernehmlich und zufrieden
stellend.
Frau Staudte stellt den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt
wird, mit der Diakonie eine Vereinbarung zu den gleichen Bedingungen wie im
Jahr 2006, jedoch mit einer Laufzeit von drei Jahren abzuschließen. Der Antrag
wird mit 5 : 5 Stimmen abgelehnt.