13.08.2025 - 5 Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 13.08.2025
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Ines Benne
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
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Der Ausschuss nimmt die in der U-AG Finanzen auf Grundlage der sozialräumlichen Belastungsindikatoren erarbeitete neue Verteilungsquote für das sozialräumliche Gesamtbudget zustimmend zur Kenntnis. (Anlage 1 und Anlage 2)
Die neue Gesamtbudgetverteilungsquote gilt ab 01.01.2026.
Die Verwaltung wird verpflichtet, die Budgetverteilungsquote auf Grundlage der dann aktuellen sozialräumlichen Belastungsindikatoren mindestens alle fünf Jahre zu evaluieren.
- Der Landkreis Lüneburg erhöht ab 01.01.2026 dauerhaft das jährliche Gesamtbudget für die sozialräumliche Jugendhilfe um 213.550,00 €. Dies entspricht einer Gesamtbudgeterhöhung für die sozialräumliche Jugendhilfe um ca. 10%.
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Mit den unter b) genannten zusätzlichen Mitteln wird das durch die neue Verteilungsquote ab 01.01.2026 entstehende Budgetdefizit bei drei Sozialräumen (Bleckede, Scharnebeck, Adendorf) im Jahr 2026 vollständig ausgeglichen. (Anlage 3)
Der Defizitausgleich in den oben angegebenen Sozialräumen wird ab 01.01.2027 sukzessive über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschmolzen. Die freiwerdenden (abgeschmolzenen) Defizitbeträge gehen ab 01.01.2027 in das regionale Budget 1 (präventive Projekte und Angebote) über und werden entsprechend der Budgetverteilungsquote auf alle drei Regionen verteilt. (Anlage 4) -
Das sozialräumliche Gesamtbudget wird zudem in ein gebundenes Budget pro Sozialraum für laufende Fallberatung und Netzwerkarbeit und in ein regionales Budget 1 für präventive Projekte und Angebote aufgeteilt. (Anlage 5)
Ab dem Jahr 2026 erfolgt folgende Quotierung des Gesamtbudgets:
- 90% für das gebundene Budget
- 10% für das regionale Budget 1
Das regionale Budget 1 erhöht sich ab 2027 darüber hinaus um die abgeschmolzenen Defizitbeträge (siehe c)
Anlagen zur Vorlage
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