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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

19.08.2025 - 5 Betrieb Straßenbau und -Unterhaltung: Bericht ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Philipp Stürken von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer/Kettenburg & Heyduck GmbH aus Bremen erläutert anhand einer Präsentation (als Anlage beigefügt), die Prüfungsergebnisse. Die Prüfung des Jahresergebnisses 2024, des Lageberichts sowie der Buchführungen hätten zu keinen Einwendungen geführt. Die Geschäftsführung sei ordnungsgemäß erfolgt und die Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität seien nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb sei wirtschaftlich geführt worden, was seitens des Rechnungsprüfungsamtes durch entsprechenden Prüfungsvermerk bestätigt worden sei.

Wie bereits in den Vorjahren ausgeführt, schreite der Werteverzehr voran, da die Investitionen geringer ausgefallen seien, als die Reinvestitionen. Diesem Werteverzehr des Anlagevermögens sollte kontinuierlich durch höhere Investitionen entgegengewirkt werden.

Im Hinblick darauf schlage er, wie in den Vorjahren, vor, den Jahresüberschuss der Erneuerungsrücklage gem. Eigenbetriebsverordnung zuzuführen. Hierdurch stünden zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung.

Auf Nachfragen von KTA Gödecke und KTA Rodenwald erläutert BL Seegers, dass die Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten lediglich zum Substanzerhalt bzw. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht des Baulastträgers notwendig seien. Dadurch könne sich in der Praxis die Nutzungsdauer verlängern, buchhalterisch sei die betreffende Anlage jedoch gfls. schon abgeschrieben und diesem Werteverzehr könne nur durch investive Maßnahmen entgegengewirkt werden. Nur dadurch würde das Anlagevermögen ansteigen und könne entsprechend der Nutzungsdauer wieder abgeschrieben werden.

KTA Hövermann bedankt sich für die gute und erfolgreiche Arbeit des SBU im Wirtschaftsjahr 2024, was durch das Prüfungsergebnis bestätigt worden sei.

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Beschluss

Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2024 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024 wird beschlossen,
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 491.922,18 € wird gemäß § 12 Abs.2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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