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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

18.09.2025 - 19 Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Ger...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Es gibt zwei Vorschlagsrechte. Das Vorschlagsrecht für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach D‘Hondt gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG wie folgt verteilt:

Fraktion SPD: 1 Wahlvorschlag

Fraktion CDU: 1 Wahlvorschlag

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

Auf Vorschlag werden die folgenden Personen gewählt:

- SPD: Herr Egbert Bolmerg

- CDU: Frau Christine Haut

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 1 Enthaltung

 

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