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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

10.12.2025 - 15 Überarbeitung des Förderprogramms des Landkreis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

1.)   Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zum Förderprogramm „Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ werden angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, privaten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern für die energetische Sanierung einen Zuschuss gemäß der überarbeiteten Förderrichtlinie zu gewähren. Die Mittel stehen jährlich im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, bereit.

Ergänzend zu den vorgeschlagenen Änderungen, soll der § 8 Abs. 3 wie folgt angepasst werden: “Die Abschlussunterlagen sind spätestens drei Monate nach Umsetzung der Maßnahme beim Landkreis Lüneburg einzureichen. […] In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung dieser Fristen in schriftlicher Form beantragt werden.”

2.)   Die Verwaltung wird berechtigt, eingehende Anträge zum Förderprogramm „Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss zu bewilligen. Im 4. Quartal oder sobald die Gesamtfördersumme erreicht ist, berichtet die Verwaltung zusammenfassend über die bewilligten Anträge.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung zugestimmt

 

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Anlagen zur Vorlage

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