02.02.2011 - 6 Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 29.09.2010...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 02.02.2011
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Für die FDP-Kreistagsfraktion erläutert Frau KTA Röckseisen den gestellten Antrag und verweist auf die grundsätzliche Zulässigkeit einer Videoüberwachung in Schulen, sofern alle Vorschriften und Rahmenbedingungen des Datenschutzes eingehalten werden. Sie wirbt dafür, den Schulen die Videoüberwachung in besonderen Fällen auf besonderen Antrag zu genehmigen.
Seitens der Verwaltung wird von KVD Maul und KOAR Beyer auf die restriktive Rechtslage und den hohen bürokratischen Aufwand hingewiesen. Auf die Zusammenstellung in der beigefügten Präsentation wird Bezug genommen. Als öffentlicher Schulträger hat sich der Landkreis Lüneburg gesetzeskonform zu verhalten und die datenschutzrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen. Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung in Schulen beschränkt sich auf wenige Ausnahmefälle. Sie muss nach Prüfung aller sonst noch in Betracht kommenden Präventions- und Repressionsmaßnahmen das letzte verbleibende, wirksame Mittel sein. Insgesamt steht die Verwaltung einer Videoüberwachung in Schulen daher skeptisch gegenüber. Sie verweist auf die vom Kreistag beschlossenen und zuletzt mit Kreisausschussbeschluss vom 04.05.2009 fortgeschriebenen Bau- und Ausstattungsstandards für die kreiseigenen Schulen, in denen sich gegen eine Videoüberwachung in Schulen ausgesprochen wird.
In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass dies auch die mehrheitliche Meinung im Ausschuss ist. Hier gelte es, der Verwaltung den Rücken zu stärken und sie dabei zu unterstützen, mit den Schulen alternative Präventionsansätze zu erörtern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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66,5 kB
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38,8 kB
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