04.07.2011 - 14 Änderungen der Verordnungen des Landkreises Lün...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Scherf erläutert den Hintergrund zur Sachlage. Nach den Hochwasserereignissen dieses Jahres habe man festgestellt, dass die Deichverteidigungsordnung für den Artlenburger Deichverband und für den Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband in drei Punkten zu ändern sei. Einmal gehe es darum, andere Richtwasserstände für die Ausrufung der vier Alarmstufen einzustellen. Man müsse einen eindeutigen Pegel in der Verordnung festlegen, weil in jeder Verordnung bislang drei Pegel benannt wurden. Eine weitere Änderung war, dass bei der Alarmstufe 4 automatisch der Katastrophenfall auszurufen ist. Es solle für die Zukunft die besondere Situation an Sude und Krainke berücksichtigt werden, wo die Erhöhung der Deiche noch ausstünde. Dieses habe man bei der Veränderung im Blick gehabt und insbesondere dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband wurden Spielräume gewährt, die er dann in seiner Deichwachordnung umsetzen könne.
KTA Berisha stimmt bei diesem Top sowie bei TOP 15 dagegen.
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Anlagen zur Vorlage
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