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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

23.08.2011 - 6 Antrag der Gruppe SPD/Grüne vom 19.06.2011 (Ein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Fricke erläutert den Antrag „Fällen von Straßenbäumen“.

 

KTA Nehring erklärt, dass der Beschlussvorschlag der Gruppe SPD/Grüne im Antrag geändert werden soll.

1.       SBU wird zukünftig bei den Baumschauen einen externen Sachverständigen hinzuziehen;

2.       die Ergebnisliste der zu fällenden Bäume innerhalb der Ortsdurchfahrten wird den betroffenen Gemeinden zur Kenntnis gegeben und

3.       die Hansestadt Lüneburg wird gebeten, in einer der nächsten Ausschusssitzungen das dort praktizierte Verfahren vorzustellen.

Das Verfahren zu 1. und 2. soll bereits bei den Baumschauen in diesem Herbst Anwendung finden.

 

KTA Röding sieht keine zwingende Notwendigkeit einer Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt und schlägt eine Vertagung zur nächsten Sitzung vor.

 

BL Ruth erklärt, dass auch ohne Beschlussfassung das Verfahren Anwendung finden würde, dies würde ausdrücklich im Protokoll zugesagt werden.

 

BL Ruth skizziert kurz das Verfahren zu den Baumschauen bei SBU.

SBU geht grundsätzlich sehr verantwortungsvoll mit der Frage zur Notwendigkeit von Baumfällungen um. Es ist richtig, dass Baumfällungen in der Öffentlichkeit sehr präsent sind. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass diese ausschließlich innerhalb eines kurzen Zeitfensters im Winter und dann nur außerhalb des regulären Winterdienstes erfolgen können, auch um die geforderten Brut- und Setzzeiten einzuhalten.

Den Verantwortlichen ist klar, dass es sich bei der Abwägung zur Verkehrssicherungspflicht und Bewahrung der Natur immer um eine Gradwanderung handelt. Letztlich steht bei jeder Entscheidung aber der Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer im Vordergrund.

 

Die Begutachtung der Bäume erfolgt laufend durch die Streckenkontrolle (jede Kreisstraße wird zweimal wöchentlich abgefahren). Auffällige Bäume werden gesammelt in Baumschauen im Spätherbst einzeln abschließend begutachtet. Der Fachdienst Umwelt ist mit Fachpersonal bei den Baumschauen dabei. Je nach Schadensbild wird gemeinsam entschieden, ob der Baum noch verkehrssicher ist oder nicht. Davon ist abhängig, ob der Baum gefällt oder noch für ein weiteres Jahr beobachtet wird.

Nach sorgfältiger Abwägung bleibt die letzte Entscheidung dem Verkehrssicherungspflichtigen vorbehalten, dies ist der Eigenbetrieb. Selbstverständlich könne die Hinzuziehung eines weiteren externen Sachverständigen hilfreich bei der Entscheidungsfindung sein.

 

BL Ruth führt aus, dass es bisher seit Bestehen des Eigenbetriebes keinerlei Probleme mit Gemeinden oder der Öffentlichkeit zum Thema „Fällen von Straßenbäumen“ gab. Lediglich die Gemeinde Wittorf bestünde auf ein Mitspracherecht, das es allein aus rechtlichen Gründen nicht geben kann. Dies sei der Gemeinde Wittorf bereits mehrfach ausführlich schriftlich begründet worden.

 

KTA Heinrichs vertritt die Auffassung, dass ein weiterer Sachverständiger nicht notwendig sei, er habe volles Vertrauen in die Entscheidungen des SBU.

 

KTA Pfeiffer sieht das ähnlich, nur bei Problemfällen sollte ein externer Berater hinzugezogen werden.

 

KTA Fricke unterstreicht, dass die letzte Entscheidung auf jeden Fall bei SBU verbleiben muss.

 

KTA Barufe zeigt sich erstaunt über den Antrag, möchte mehr Transparenz zu diesem Thema haben, unterstützt aber den Verzicht auf einen externen Berater.

 

KTA Nehring erklärt, dass eine Aufnahme in das Protokoll nicht ausreiche, es soll über den Antrag abgestimmt werden.

 

LR Nahrstedt ergänzt abschließend, dass denjenigen Gemeinden, die mitentscheiden wollen, durchaus über eine Vereinbarung die Verkehrssicherungspflicht übertragen werden könne. Dann aber mit allen Rechten und Pflichten, auch eine Haftung für entstandene Schäden.

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

 

 

1.       SBU wird zukünftig bei den Baumschauen einen externen Sachverständigen hinzuziehen;

2.       die Ergebnisliste der zu fällenden Bäume innerhalb der Ortsdurchfahrten wird den betroffenen Gemeinden zur Kenntnis gegeben und

3.       die Hansestadt Lüneburg wird gebeten, in einer der nächsten Ausschusssitzungen das dort praktizierte Verfahren vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

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