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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

07.12.2011 - 9 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

Behandelt als TOP 8

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Beschluss

Beschluss:
Die Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg wird wie folgt beschlossen:

 

1.       „Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg

 

§ 1

 

§ 3 Absatz 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg wird um folgende Ziffer X. erweitert:

 

X.      ein Hauptverwaltungsbeamter aus einer Gemeinde/Samtgemeinde, die Träger von  Kindertagesstätten, eines Sozialraumprojekts oder Einrichtungen der Jugendarbeit ist, auf Vorschlag des Nds. Städte- und Gemeindebunds, Kreisverband Lüneburg

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

2.       Der Kreistag beruft ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer X. der Satzung für das Jugendamt. Die Berufung wird mit Inkrafttreten der Änderungssatzung wirksam.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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