20.12.2011 - 5 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg
§ 1
§ 3 Absatz 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg wird um folgende Ziffer X. erweitert:
X. ein Hauptverwaltungsbeamter aus einer Gemeinde/Samtgemeinde, die Träger von Kindertagesstätten, eines Sozialraumprojekts oder Einrichtungen der Jugendarbeit ist, auf Vorschlag des Nds. Städte- und Gemeindebunds, Kreisverband Lüneburg
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Kreistag beruft ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer X. der Satzung für das Jugendamt. Die Berufung wird mit Inkrafttreten der Änderungssatzung wirksam.