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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

04.05.2004 - 5 Abstufung der Bundesstraße 4 zur Kreisstraße 4...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

WL Ruth begründet die Abstufung der Bundesstraße 4 zur Kreisstraße 46. Durch ein vom SBU gefordertes Gutachten wurde vom Straßenbauamt Lüneburg eindeutig die Klassifizierung des zur Abstufung anstehenden Streckenabschnitts als Kreisstraße nachgewiesen. Eine Ablöse für unterlassene Unterhaltung wird in diesem Fall nicht gezahlt. Der gesamte Streckenabschnitt ist in 2003 grundsaniert worden. Ein Vereinbarungsentwurf konnte noch nicht vorgelegt werden, da noch einige kleinere Mängel ausgeräumt werden müssen.

SBU unterhält die K 46 bereits seit dem 01.01.2004 einschließlich des Winterdienstes. Sämtliche Ampel- und Beleuchtungsanlagen wurden bereits übernommen einschließlich der Wartungs- und Stromlieferverträgen.

 

KTA Fricke fragt nach der Möglichkeit, die Straße mit der Brückenquerung der Autobahn nach Ochtmissen (zwischen Landwehr und Autobahn) zu öffnen.

BL Krug weist darauf hin, dass es sich um eine Gemeindestraße der Stadt Lüneburg handelt und der Landkreis keinerlei Zuständigkeit habe.

KTA Schumann-Schilling ergänzt, dass die Stadt Lüneburg gegen eine Öffnung dieser Straße für den Allgemeinverkehr sei und das auch so bleiben würde.

 

KTA Pfeiffer bittet um Auskunft, wie die Regelungen für den Regenwasserkanal aussehen.

BL Krug legt dar, dass auch hier (für eine verhältnismäßig kurze Strecke) zukünftig SBU zuständig sei. Der Kanal übernimmt aus der Gemeinde Regenwassermengen und gibt sein Regenwasser an eine Vorflutleitung der Gemeinde wieder ab. Diese führt in Richtung Ilmenau.

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Beschluss

Beschluss:

Der Abstufung der B 4 zur K 46 zum 01.01.2004 wird zugestimmt.

Der Betrieb Straßenbau und –unterhaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis

Werks- und Straßenbauausschuss vom 04.05.2004

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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