05.03.2012 - 13 Öffentliches Auftragswesen;Festsetzung von Wer...
Grunddaten
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- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Wertgrenzen nach dem gemeinsamen Runderlass (Interimsregelung) des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Niedersächsischen Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 25.11.2011 24-32570- finden für das Kalenderjahr 2012 bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte Anwendung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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