27.08.2003 - 10 Neuregelung der Praxis der Zuschussgewährung be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Jugendhilfeausschuss
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 27.08.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Klaus Metzdorf
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss
Beschluss:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt und beauftragt die Verwaltung Zuschussanträge bis maximal 1.000,00 Euro im Rahmen des laufenden Geschäfts und nach pflichtgemäßen Ermessen selbstständig zu entscheiden und zu bescheiden. Die Antrage und die entsprechenden Entscheidungen werden auf der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung unter Mitteilung der Verwaltung bekannt gegeben und jeweils im Jahresbericht der Kreisjugendpflege aufgelistet.
Der Vorschlag der Verwaltung wird mit vier Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt.