29.01.2013 - 6 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 29.01.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Vorsitzende Kamp erläutert, dass das Thema bereits dreimal im Ausschuss behandelt wurde, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen durch die Verwaltung stattfanden und zur heutigen Sitzung die Abstimmung zur Eröffnung des Verfahrens und der formellen Bürgerbeteiligung ansteht.
KR´in Scherf erläutert, dass aufgrund weiterer Anregungen – u. a. aus den Bürgerversammlungen - der Entwurf weitere Änderungen erfahren hat. Sie stellt weiterhin die Ergebnisse einer anwaltlichen Beratung zum Planungskonzept des Landkreises und die Änderungen bzgl. der Vorranggebiete östlich von Neetze sowie der Vorranggebiete Horndorf/Mücklingen und Boitze vor.
Außerdem wurden in der anwaltlichen Beratung die Vorgehensweise und das Planungskonzept des Landkreises ausdrücklich positiv hervorgehoben. Insbesondere wurde die drei-stufige Vorgehensweise bestätigt, mit der zunächst in der ersten Stufe die „harten Tabuzonen“ definiert werden, in denen aufgrund gesetzlicher oder anderer tatsächlich-sachlicher Vorgaben keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen oder können. In der zweiten Stufe werden die weichen Kriterien definiert, die z.B. Vorsorgeabstände festlegen, in den Windkraftanlagen nach dem planerischen Willen des Landkreises als Träger der Regionalplanung nicht errichtet werden sollen. Schließlich kann in der dritten Abwägungsstufe auf Flächen, die im Prinzip geeignet wären, eine einzelfallbezogene Abwägung erfolgen, mit der anderen (öffentlichen) Belangen mit hohem Gewicht der Vorrang vor der Windenergie eingeräumt werden kann.
Nach dieser Vorgehensweise ergibt sich, dass nach Abzug der „harten Tabuzonen“ von der dann verbleibenden, verfügbaren Fläche des Landkreises ca. 6,3 % für die Windenergie zur Verfügung stehen. Mit dieser Größenordnung ist noch davon auszugehen, dass hier der Windenergie substanziell Raum gegeben wird.
BOR Herr Kalliefe begründet die Entscheidung, das Vorranggebiet bei Reinstorf nicht in den Entwurf aufzunehmen und stellt den aktuellen Sachstand zum Thema Infraschall vor. Danach sei nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei den hier gewählten Abständen mit Belästigungen oder Gesundheitsgefahren nicht zu rechnen.
Sollten sich aufgrund neuer Erkenntnisse Änderungsnotwendigkeiten ergeben, können diese in das RROP und auf der Genehmigungsebene für jede Vorrangfläche weiterhin berücksichtigt werden, ggf. auch durch eine Versagung von Genehmigungen oder nachträgliche Anordnungen bei bestehenden Anlagen.
KR´in Scherf ergänzt, dass neue Erkenntnisse zum Thema Infraschall weiterhin verfolgt werden, Abstimmungen bzw. Anfragen laufen mit dem Bundesamt für Risikobewertung und dem Bundesumweltamt. Notwendig ist zum momentanen Zeitpunkt die Verabschiedung des Entwurfs, um das offizielle Beteiligungsverfahren zu eröffnen und hierdurch weitere Erkenntnisse und Änderungswünsche erfahren zu können.
Die Ausschussmitglieder danken der Verwaltung für die transparente Durchführung des Verfahrens, die Berücksichtigung zahlreicher Anregungen und Bedenken, auch aus den Bürgerversammlungen, sowie den informativen Bericht.
Mehrere Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende heben hervor, dass mit dem vorliegenden Entwurf erst der Startschuss für die offizielle förmliche Bürgerbeteiligung falle. In diesem Zuge können von allen Bürgerinnen und Bürgern Stellungnahmen abgegeben werden, die dann im weiteren Verfahren bis zum Satzungsbeschluss über den endgültigen Plan sorgfältig geprüft und abgewogen würden.
Nach kurzer Diskussion stimmt der Ausschuss der Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.
Anlagen zur Vorlage
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