21.10.2014 - 5 Haushalt 2015/Fachdienst Bauen/Bauaufsicht (60)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 21.10.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Bauen
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
BOR’in Opalka stellt die Produkte des Fachdienstes Bauen, die Entwicklung der Antragszahlen, der Bearbeitungszeiten und des Gebührenaufkommens vor und beantwortet Fragen dazu. Mit Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zum 01.11.2012 wurden viele weitere Bauvorhaben verfahrensfrei gestellt. Gleichwohl haben auch diese Vorhaben das öffentliche Baurecht einzuhalten. Die Tätigkeit in der Bauaufsichtsbehörde verlagert sich zunehmend von der Bauantragsprüfung zu umfassenden Bauberatungen und örtlichen Überprüfungen, wobei letztere häufig von Nachbarn veranlasst werden und nicht selten ein nachträgliches bauaufsichtliches Einschreiten erforderlich machen. Beides ist sehr zeitaufwendig und bindet Arbeitskraft, die eigentlich dringend für die Bearbeitung der noch genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben benötigt wird. Die Einführung von „Bauen online“ verursacht derzeit noch immer Doppelarbeit, weil die elektronischen Dokumente parallel auch in Schriftform zu verfassen sind.
Auf Nachfrage, ob nicht für die Stellenmehrung im vorbeugenden Brandschutz um 0,5 Stellenanteile eine Anpassung der entsprechenden Kostenerstattung durch das Land erfolgen müsste wird klargestellt, dass es sich bei den dafür im Haushalt veranschlagten 95.000 € um einen Fixbetrag handelt, der nicht erhöht werden kann.
Thematisiert werden in der weiteren Aussprache die Entwicklung der Laufzeiten, die Problematik unvollständiger Bauanträge und die Sinnhaftigkeit des elektronischen Antragsverfahrens. Angeregt wird in diesem Zusammenhang noch einmal zu prüfen, ob nicht auch die Gemeinden in „Bauen online“ eingebunden und Bauanträge direkt erhalten und einscannen sollten. Derzeit läuft dies noch immer ausschließlich über die Samtgemeinden.