22.10.2014 - 9 Stellenplan für das Jahr 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 22.10.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste und Organisationsentwicklung
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Ltd. KVD Maul erläutert die Sitzungsvorlage.
Zu Anlage 1 – neue Planstellen – führt er ergänzend aus, dass aufgrund der Entwicklung der Situation bei den Asylsuchenden die Notwendigkeit entstanden sei, mehrere neu einzurichtende Stellen unverzüglich, d.h. im Vorgriff aus den Stellenplan, zu besetzen.
Dies betreffe zunächst die mit 0,5 Anteilen zu besetzende A 10 Stelle im FB/FD 4/41. Die Ausländerbehörde sei im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit von Hansestadt und Landkreis Lüneburg im Bürgeramt der Hansestadt eingerichtet. Von den 10,5 dort derzeit vorhandenen Stellen werden 7 Stellen durch die Hansestadt und 3,5 Stellen durch den Landkreis finanziert. Für diese Personalausstattung seien 6.394 Ausländer zugrunde gelegt worden, davon 244 Asylsuchende. Die neuen Zahlen belaufen sich auf 7.348 Ausländer und 622 Asylsuchende. Da insbesondere der Bereich der Asylsuchenden sehr arbeitsintensiv sei, sei eine Erhöhung um eine Vollzeitstelle vorgesehen, die Hansestadt und Landkreis jeweils hälftig tragen. Diese Relation ergebe sich aus der derzeitigen Quote. Mit Blick auf die derzeitigen Fallzahlen sei die Aufgabenerledigung nur noch zu gewährleisten, wenn die Stelle unverzüglich besetzt werde.
Des Weiteren sei der Landkreis den Gemeinden gegenüber verpflichtet, sich um die Koordination von Wohnraum und Betreuung von Asylbewerbern zu kümmern. Die Fallzahlen erfordern eine zusätzliche Stelle in diesem Bereich. In der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage sei dafür 1,0 A11 Stelle unter FB/FD 5/50 ausgewiesen. Auch dort sei aus vorgenannten Gründen eine umgehende Besetzung erforderlich.
Die letzte, unter FB/FD 5/50 neu aufgenommene A 10 Stelle für die Sozialhilfesachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wurde ob der Fallzahlen bereits unter vorübergehender Inanspruchnahme einer Poolstelle durch eine Nachwuchskraft besetzt, die zum 01.08.2014 die Ausbildung abgeschlossen habe. Hier könne die Genehmigung des Haushalts 2015 für die Umsetzung abgewartet werden.
KTA Stilke fragt, ob die A 11 Stelle bereits ausgeschrieben worden sei. Eine kurzfristige Besetzung sei aus seiner Sicht problematisch.
Ltd. KVD Maul antwortet, dass zunächst die Zustimmung des Ausschusses zum vorgeschlagenen Verfahren erfolgen sollte. Eine Ausschreibung sei deshalb noch nicht erfolgt. Es werde davon ausgegangen, dass die A11 Stelle intern und deshalb zeitnah besetzt werden könne.
KTA Hoffmann fragt, wann die neuen Planstellen grundsätzlich besetzt werden könnten.
Ltd. KVD Maul stellt dar, dass neue Planstellen grundsätzlich erst nach der „Nichtbeanstandung“ des Stellenplans bzw. der Genehmigung des Haushalts durch die Aufsicht eingerichtet und dementsprechend zu besetzen seien. Es sei jedoch zulässig, in begründeten Fallen Stellen bis zu einem halben Jahr ohne entsprechende Ausweisung zu besetzen.
KTA Stilke fragt, ob alle Ausbildungsplätze, die durch die Politik genehmigt worden seien, besetzt werden konnten.
Ltd. KVD Maul macht deutlich, dass alle Ausbildungsplätze bei den Verwaltungsfachangestellten, 2 der 3 Ausbildungsplätze bei den Anwärterinnen und Anwärtern für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) -dort hatte es eine kurzfristige Absage auf dem 3. Platz gegeben- und die beiden Plätze für den dualen Studiengang Sozialarbeit besetzt seien.
KTA Dr. Bonin lässt darüber abstimmen, ob die folgenden neuen Planstellen
FB/FD 4/41, Wertigkeit A10, SB Ausländerangelegenheiten (zu besetzen mit 0,5)
FB/FD 5/50, Wertigkeit A11, SB Koordination der Unterbringung & Betreuung Asylsuchender
sofort ausgeschrieben und unverzüglich besetzt werden können.
Beschluss: Der Ausschuss stimmt zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anlagen zur Vorlage
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