01.06.2015 - 16 Bestimmung der Grenze des durch den neu erricht...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KRin Scherf erläutert die Vorlage. Der Deich in Alt-Garge sei fertiggestellt und dem Landkreis obliege nun, als untere Deichbehörde das Gebiet festzulegen, das von diesem Deich geschützt werde und damit auch den Kreis derer festzulegen, die Beiträge für die Deichunterhaltung an den Artlenburger Deichverband zahlen. Basis für die Abgrenzung des Gebietes sei der höchste bekannte Hochwasserstand. Der wurde für diesen Bereich mit rund 13 m festgelegt. Vor Ort bei den Bürgern und dem Deichverband stoße diese Abgrenzung auf Zustimmung und insofern bitte auch sie um Zustimmung zur Feststellung des deichgeschützten Gebietes.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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