12.10.2015 - 8 Anpassung der Gebührenregelung für die Schlacht...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der vorgeschlagenen Änderung der Gebührenregelung des Landkreises Lüneburg für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit Wirkung vom 1. November 2015 (Anlage 3) wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird zukünftig spätestens alle zwei Jahre die Gebührensätze überprüfen und, sofern erforderlich, die Gebührenregelung – im Rahmen der landesweiten Gebührenordnung – anpassen.
Anlagen zur Vorlage
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