21.12.2015 - 7 Überplanmäßige Aufwendung (Rückstellung) für un...
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Beschluss
Beschluss:
Der überplanmäßigen Aufwendung beim Produkt 111-320 „Liegenschaftsverwaltung / Gebäudemanagement“, Pos. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (hier: Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung zur Sanierung der elektrischen Grundinstallation an den Berufsbildenden Schulen II und III) in Höhe von 700.000,00 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz zugestimmt.