Kreistag
2004/127 Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.1130.9351 - Erwerb von Software, Rechtsservice- in Höhe von 29.000 €
Beschluss:
Der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.1130.9351 Erwerb von Software, Rechtsservice- in Höhe von 29.000 Euro wird gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 8 NLO in Verbindung mit § 65 NLO und § 89 Abs. 1 NGO zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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