10.05.2016 - 8 Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz sow...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 10.05.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
FDL 55, Michael Wieske, erläutert die Vorlage.
In der sich anschließenden ausgiebigen Diskussion zeigt sich, dass die Ausschussmitglieder die Schwierigkeiten einer Geschwister-Kind-Regelung durchaus erkennen. Mehrheitlich ist man jedoch der Auffassung, dass das Wohl der Familien und das Interesse an einheitlichen Ferienzeiten die vorhandenen Bedenken überwiegen.
Der Ausschuss folgt daher mehrheitlich der Beschlussempfehlung der Verwaltung. Eine Prüfung der Leistungskriterien soll für Geschwisterkinder nicht erfolgen.
Beschluss
Beschluss:
Der KA-Beschluss vom 7.12.2015 in dieser Angelegenheit wird dahingehend erweitert, dass Grundschüler/innen die Geschwister haben, die das gymnasiale Schulzentrum Dömitz oder die Regionalschule bzw. das Gymnasium Boizenburg im Landkreis Ludwigslust/Parchim besuchen, diese genannten Schulstandorte ebenfalls besuchen können. Bestimmte Leistungskriterien werden nicht verlangt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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