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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

09.01.2017 - 5 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß §...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die nachfolgend aufgeführten beratenden Mitglieder und erklärt, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten haben. Die Ausschussvorsitzende führt die Pflichtenbelehrung durch und weist ausdrücklich auf die auferlegten Verpflichtungen aus den §§ 40 - 42 NKomVG hin. Die §§ 40 – 42 NKomVG liegen jedem beratenden Mitglied im Wortlaut vor. Folgende beratende Mitglieder wurden verpflichtet:

 

Frau Dr. Angela Schürmann

Frau Angela Peters

Herr Thomas König

Herr Günter Wernecke

Herr Berthold Schweers

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage

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