07.12.2017 - 10 Anpassung der Satzung über die Schülerbeförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 07.12.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
FDLin 55 erläutert die Hintergründe der Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung. Die aufgenommenen Mindestentfernungen und Warte- bzw. Schulwegzeiten entsprechen der aktuellen Rechtsprechung sowie den einschlägigen Kommentaren.
In § 2 Abs. (4) des Satzungsentwurfes galt es zwischen zwei Optionen zu entscheiden.
Es wurde der Absatz „Optional“ gewählt, sodass zukünftig bei einem Besuch der Nachmittagsangebote einer genehmigten offenen oder teilgebundenen Ganztagsschule der Anspruch auf Beförderungs- und Erstattungspflicht gemäß § 1 Abs. (1) besteht.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, jedoch mit der Maßgabe, dass über die Höhe der Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder selbst zur Schule bringen müssen, im nächsten Schulausschuss neu abgestimmt wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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4,8 MB
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90,7 kB
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