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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

07.12.2017 - 10 Anpassung der Satzung über die Schülerbeförderung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

FDLin 55 erläutert die Hintergründe der Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung. Die aufgenommenen Mindestentfernungen und Warte- bzw. Schulwegzeiten entsprechen der aktuellen Rechtsprechung sowie den einschlägigen Kommentaren.

 

In § 2 Abs. (4) des Satzungsentwurfes galt es zwischen zwei Optionen zu entscheiden.

Es wurde der Absatz „Optional“ gewählt, sodass zukünftig bei einem Besuch der Nachmittagsangebote einer genehmigten offenen oder teilgebundenen Ganztagsschule der Anspruch auf Beförderungs- und Erstattungspflicht gemäß § 1 Abs. (1) besteht.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, jedoch mit der Maßgabe, dass über die Höhe der Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder selbst zur Schule bringen müssen, im nächsten Schulausschuss neu abgestimmt wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Schülerbeförderung wird beschlossen.

Im nächsten Schulausschuss wird über die Höhe der Kostenerstattung für Eltern beraten.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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