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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

16.11.2004 - 4 Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005;Aussch...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden KTA Hoppe trägt KAR Beyer noch einmal kurz zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes und hier schwerpunktmäßig zu den Bauunterhaltungsmitteln vor.

 

Bezug genommen wird auf die der Vorlage anliegende Zusammenstellung der Kostengruppen 1 – 5. Enthalten sind hierin bereits die Mittel des für die Jahre 2002 bis 2007 beschlossenen Sonderprogramms "Bauunterhaltung an Schulen" in Höhe von 720.000 €. Insgesamt beläuft sich das Budget für die Bauunterhaltung auf 2.540.800 €. Dies entspricht einer Einsparung von 754.200 € oder 23 % gegenüber dem Vorjahresansatz. Berücksichtigt werden muss weiter, dass sich die zu unterhaltende Grundfläche durch die Erweiterungsbauten an der FTZ in Scharnebeck, die Neubauten für die Ganztagsschule in Bleckede und die zahlreichen Mobilklassen gegenüber dem Vorjahr erheblich vergrößert hat. Nach Empfehlungen der KGSt sollte bei öffentlichen Gebäuden eine Instandhaltungsrücklage in Höhe von 1,2 % der Herstellungskosten gebildet werden. Das ist hier bei einem Investitionsvolumen von insgesamt  7.468.027 € ein Betrag von 142.217 €, der gegenüber dem Vorjahr zusätzlich für den Bauunterhalt vorgehalten werden muss.

 

Unter Kostengruppe 1 finden sich die Ansätze für unverhofft auftretende notwendige Reparaturen. Die einzelnen Ansätze errechnen sich als Mittel der entsprechenden Erfahrungswerte aus den letzten 3 Jahren. Mit 650.400 € nehmen diese Ansätze einen Anteil von 25,60 % des Gesamtbudgets für den Bauunterhalt ein. Ziel muss es sein, diesen Anteil durch gezielte und nachhaltige Bauunterhaltungsmaßnahmen deutlich zu reduzieren.

 

Kostengruppe 2 erfasst die vertraglich vereinbarten Wartungsarbeiten, Kostengruppe 3 die an Fremdfirmen vergebene Pflege der Außenanlagen. Zusammen belaufen sich die dafür veranschlagten Kosten auf 247.600 €, d.h. knapp 10 % der gesamten Bauunterhaltungsmittel. Diese Ansätze sind, da durch Verträge gebunden, nur bedingt beeinflussbar.

 

Richtig interessant wird es eigentlich erst ab der Kostengruppe 4. Hier geht es um Sicherheitsbelange und sich daraus ergebende besondere Aufgaben. Der Landkreis ist nach verschiedenen Vorschriften verpflichtet, seine öffentlichen Gebäude und deren technischen Einrichtungen durch Sachkundige oder Sachverständige (z.B. Brandschutzprüfer, TÜV, GUV) überprüfen zu lassen. Dies betrifft z.B. den Brandschutz (Flucht- und Rettungswege, Brand- und Rauchmeldeanlagen, Löscheinrichtungen etc.), die Elektroinstallation, Turn- und Sportgeräte (Unfallverhütungsvorschriften), Aufzugsanlagen usw.

Da eine Vielzahl der kreiseigenen Liegenschaften älteren Baujahres ist, finden sich hier durch altersbedingten Verschleiß zwangsläufig Sicherheitsmängel, die abgestellt werden müssen.

 

Für das kommende Jahr ist vorgesehen, die nach einer Sachverständigenüberprüfung begonnene Elektrosanierung am Schulzentrum Oedeme im Realschultrakt fortzusetzen. Hierfür sind 200.000 € eingeplant. Als weitere "4er-Maßnahme" sollen an den Schulzentren in Scharnebeck und Bleckede die bei einer hauptamtlichen Brandschau festgestellten Brandschutzmängel abgestellt werden. Hierfür sind in Scharnebeck 150.000 € und in Bleckede 70.000 € vorgesehen. Vorwiegend geht es dabei um Brandabschnittsbildungen und die Herrichtung geeigneter 2. Rettungswege. In Scharnebeck muss zudem die im letzten Jahr begonnene Sanierung der Lüftungsanlagen abgeschlossen werden. Dafür sind 50.000 € eingesetzt. Auch in den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung (Gesundheitsamt und Eingang H) haben sich bei einer Sachverständigenprüfung der Elektroanlagen Mängel ergeben, die abgearbeitet werden müssen. Dafür sind jeweils 15.000 € veranschlagt. Zusammen mit weiteren kleineren, nicht gesondert aufgeführten Maßnahmen beläuft sich der Gesamtaufwand in der Kostengruppe 4 auf 557.500 €. Das sind 22 % aller Bauunterhaltungsmittel.

 

Für die unter der Kostengruppe 5 zusammengefassten gezielten Bauunterhaltungsarbeiten bleiben also noch 1.085.300 €. Davon kommen 720.000 € aus dem Sonderprogramm "Bauunterhaltung an Schulen", die dem Grunde nach bereits verplant sind. Auf die beiliegende Zusammenstellung wird Bezug genommen. Im Ergebnis konnten also in dem vorgegebenen Finanzrahmen lediglich noch 365.300 € oder 14,4 % "frei" verplant werden. Dabei wurde der Grundsatz einer Sanierung "von Außen nach Innen und von Oben nach Unten" zugrunde gelegt. Neben einigen kleineren, nicht näher bezeichneten Maßnahmen sollen von diesem Geld dringend geboten Flachdachsanierungen an den Turnhallen in Dahlenburg und Scharnebeck sowie Dach- und Fenstersanierungen im Werkstattbereich der BBS II durchgeführt werden. Zusätzlich müssen in der zum nächsten Jahr in Eigenbewirtschaftung übernommenen Schule Dahlenburg dringend Fenster ausgetauscht werden.

 

Neu aufgenommen werden musste ein Ansatz für die aus Gründen der Deichsicherheit gebotene Entbuschung der kreiseigenen Elbvordeichflächen. Hierfür sind im nächsten Jahr 30.000 € eingeplant. Betroffen sind vorwiegend Flächen, die im Biosphärenreservat liegen und ehemals für Naturschutzzwecke erworben wurden. Hier vertritt die Gebäudewirtschaft Eigentümerinteressen, d.h. sie muss sich auch um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Flächen kümmern und diese weitgehend von Bewuchs freihalten.   

 

KTA Meißner legt Wert darauf, dass die Dachsanierung der Turnhalle in Dahlenburg nachhaltig durchgeführt wird. KAR Beyer sichert zu, dass dies auch geschehen wird. Vorher wird noch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung "Sanierung/Neubau" aufgestellt. Hier wollte die Samtgemeinde Dahlenburg zuarbeiten und dem Landkreis die Untersuchung einer bereits von dort beauftragten Architektin als Diskussionsgrundlage zuleiten. KTA Schulze wird hier noch einmal nachfassen.

 

KTA Perschel erinnert daran, dass die Schule in Adendorf Ganztagsschule werden möchte und dafür keine Mittel im Haushalt eingestellt sind. KTA Hoppe macht deutlich, dass auch bisher nicht mit vorsorglichen Mittelanmeldungen gearbeitet worden ist.

 

KTA Röding vertritt die Auffassung, dass über die Entbuschung der kreiseigenen Elbvordeichflächen im Umweltausschuss und über den Verkauf von Grundstücken im Industriegebiet Lüneburg-Süd im Wirtschaftsausschuss beraten werden sollte.

 

KTA Hoppe weist noch einmal eindringlich auf den bestehenden Sanierungsstau hin und schlägt vor, mit der begonnenen Fassadensanierung der Berufsbildenden Schulen Am Schwalbenberg fortzufahren und dafür die Bauunterhaltungsmittel - wie im vergangenen Jahr – aufzustocken.

 

LR Fietz unterstreicht, dass der Sanierungsstau abgearbeitet werden muss. Gefährdungen für Schulkinder müssen wirksam ausgeschlossen werden können. Dafür sind die bisher bereitgestellten Sondermittel wichtig. Bedacht werden müsse zudem, dass sich der jetzt festgestellte Sanierungsstau weiter potenziert. Er erinnert aber auch an die prekäre Finanzlage des Landkreises.

 

KTA Perschel ruft dazu auf, sich hierüber noch einmal intensiv in den Fraktionen abzustimmen. Denn letztlich muss die Politik hier eine Entscheidung treffen.

 

KTA Hoppe unterstützt dieses Vorgehen und betont die Notwendigkeit, eine Prioritätenliste zu erstellen.

 

KTA Meißner merkt zum Produkt 09.02.10 "Baugenehmigungen und sonstige Zulassungsverfahren" an, dass ihm die Festschreibung einer Laufzeit von 29 Kalendertagen wenig ehrgeizig erscheint. Ziel müsse es nach seinem Verständnis sein, die erhöhte Laufzeit wieder zu verkürzen.  

 

LR Fietz erinnert in diesem Zusammenhang an die Diskussionen, die die Verwaltung im Zusammenhang mit dem immer weiter gekürzten Personalkostenansatz mit der Politik geführt hat. Die Verwaltung hatte hier sehr deutlich gemacht, dass sich weitere Personaleinsparungen unweigerlich auf die Arbeitsqualität auswirken werden. Der Kreistag hat diese Qualitätseinbußen bewusst in Kauf genommen und sollte jetzt auch zu seiner Entscheidung stehen.

 

Nach den Wahrnehmungen von KTA Hoppe und KTA Perschel hat es in der jüngeren Vergangenheit kaum Beschwerden über die Laufzeiten gegeben. Überwiegend ist man mit der Arbeit des Fachdienstes Bauen zufrieden.

 

KTA Wegner hält die getroffenen Entscheidungen zum Personalabbau weiterhin für richtig. Größere Probleme bestehen augenscheinlich nicht. Sollte sich dies ändern, muss dies rechtzeitig gemeldet werden, damit die Politik ggf. gegensteuern kann.

 

KTA Meißner zeigt sich weiter darüber verwundert, dass unter dem Produkt 09.02.20 "Bauüberwachung" auf eine deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens hingewiesen wird, in der dazugehörigen Kosten- und Erlösrechnung aber eine Ansatzreduzierung gegenüber dem Vorjahr von 20.000 € auf 5.000 € festzustellen ist. Hierzu stellt KAR Beyer fest, dass unter der Kostenart 5303 zu diesem Produkt lediglich die Zwangsgelder erfasst sind und sich die Bußgelder in der Kosten- und Erlösrechnung zum Produkt 03.10.10 "Rechtsberatung und –vertretung" wieder finden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen nimmt die vorgestellten Produkte mit den dafür veranschlagten Haushaltsmitteln zur Kenntnis. Er hält den bestehenden Sanierungsstau für sehr  bedenklich. Nach gemeinsamer Besichtigung der Sanierungsarbeiten an den Berufsbildenden Schulen Am Schwalbenberg wird empfohlen, mit diesen Arbeiten fortzufahren und hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen.

 

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