30.11.2004 - 6 Aufwandsentschädigung für die Werksleitung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Werks- und Straßenbauausschuss
- Zusätze:
- Verfasser : Ruth, Robert
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Di., 30.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Ab 01.01.2005 wird der Werksleitung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 gewährt.
Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt
1. mit dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte oder der vorläufigen Dienstenthebung,
2. wenn die Dienstgeschäfte länger als drei Monate nicht geführt werden nach Ablauf des dritten Monats.