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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

30.11.2004 - 6 Aufwandsentschädigung für die Werksleitung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

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Beschluss

Beschluss:

Ab 01.01.2005 wird der Werksleitung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00€ gewährt.

Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt

1.      mit dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte oder der vorläufigen Dienstenthebung,

2.       wenn die Dienstgeschäfte länger als drei Monate nicht geführt werden nach Ablauf des dritten Monats.

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Abstimmungsergebnis

Werks- und Straßenbauausschuss vom 30.11.2004

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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