17.10.2018 - 6 Haushalt 2019/Fachdienst Bauen/Bauaufsicht (60)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 17.10.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
BOR’in Behrendt stellt sich dem Ausschuss als neue Leiterin des Fachdienstes Bauen vor und schildert kurz ihren beruflichen Werdegang. Schwerpunkt ihrer bisherigen Tätigkeit bei der Landeskirche war die Kultur- und Denkmalpflege. Sie sieht sich als Dienstleisterin für den Bürger. Sie ist jetzt 6 Wochen im Dienst und derzeit noch dabei, die Strukturen und Abläufe im Fachdienst Bauen besser kennenzulernen. Ihr Ziel ist es, die Bearbeitungsprozesse weiter zu optimieren. Anträge sollen transparenter und schneller bearbeitet werden. Dazu gehöre auch, unvollständige und nicht zeitnah vervollständigte Anträge konsequent abzulehnen. Die digitale Antragsbearbeitung soll ausgeweitet werden. Hier ist der Landkreis Lüneburg Vorreiter für den Norden. Zur besseren Auswertung wird ein Statistikmodul eingeführt. Anschließend stellt sie die Produkte des Fachdienstes Bauen vor und beantwortet Fragen dazu.
Die Ausschussmitglieder bitten Frau Behrendt, sich auch als Dienstleister für die Kommunen zu verstehen. BOR’in Behrendt bietet an, in Problemfällen auch gerne direkt Kontakt mit ihr aufzunehmen. Thematisiert werden die Programmkosten von 600 € bis 800 € die die Planungsbüros für eine Teilnahme am Online-Antragsverfahren aufwenden müssten. Dafür entfallen im Gegenzug die Vervielfältigung von Handzeichnungen und schriftlichen Antragsunterlagen sowie die Versandkosten. Dies bleibt letztlich eine betriebswirtschaftliche Entscheidung der Planungsbüros. Angeregt werden gebündelte qualifizierte Unterlagennachforderungen. BOR’in Behrendt stellt auf Nachfrage klar, dass die Unterlagennachforderungen immer parallel an die Entwurfsverfasser und die Antragsteller rausgehen. Diskutiert werden kurz die planungsrechtlichen Einflussmöglichkeiten der Gemeinden im unbeplanten Innenbereich („§ 34er - Gebiet“). Als Gründe für zurückgezogene Bauanträge oder abgebrochene Antragsverfahren nennt BOR’in Behrendt beispielhaft die Stellung eines neuen Bauantrages, den Schwenk zu einer Bauanzeige in Bebauungsplangebieten oder eine nicht gesicherte Finanzierung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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409,1 kB
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